Beschreibung
Mit einem Antrag auf Vorbescheid können Sie im Vorfeld eines Baugenehmigungsverfahrens verbindlich prüfen lassen, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich baugenehmigungsfähig ist. Der Vorbescheid wird auch Bauvoranfrage genannt.
Meist geht es beim Vorbescheid um die planungsrechtliche Zulässigkeit Ihrer Planung.
Wenn Sie im Antragsformular das Kreuz bei "planungsrechtliche Zulässigkeit" setzen und keine planungsrechtlichen Einzelfragen stellen, führen wir eine vollständige Prüfung der planungsrechtlichen Belange durch. Dies ist der Normalfall, der auch am häufigsten vorkommt. Stellen Sie hingegen Einzelfragen zum Planungsrecht, werden nur diese geprüft.
Wenn Sie im Antragsformular die "bauordnungsrechtliche Zulässigkeit" ankreuzen, müssen Sie immer bauordnungsrechtliche Einzelfragen stellen und entsprechende Unterlagen beilegen, damit wir diese Fragen prüfen können.
Ein Vorbescheid hat eine Gültigkeit von drei Jahren und bleibt in dieser Zeit rechtsverbindlich, auch wenn sich währenddessen planungs- oder bauordnungsrechtliche Vorgaben ändern sollten. Er berechtigt nicht zum Bauen. Der Vorbescheid kann auf Ihren schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Neben dem beschriebenen "normalen" Vorbescheid, haben Sie die Möglichkeit, einen sogenannten "Einfachen Vorbescheid" mit reduzierten Unterlagen zu beantragen. Informationen zum einfachen Vorbescheid erhalten Sie auf der unten verlinkten Seite "Hinweise zu den Unterlagen".
Benötigt werden
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Antragsformular
Bitte verwenden Sie nur das aktuelle amtliche Antragsformular. Beachten Sie bitte die weiteren Informationen auf der Seite "Hinweise zu den Unterlagen", die Sie weiter unten verlinkt finden. Dort finden Sie auch das amtliche Antragsformular.
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Lageplan
Der Lageplan sollte im Maßstab 1:500 oder 250 auf der Grundlage eines Auszuges aus der Liegenschaftskarte erstellt sein. Der einfache Lageplan wird üblicherweise von der entwurfsverfassenden Person gezeichnet. Weitere Informationen zum Inhalt erhalten Sie auf der Seite "Hinweise zu den Unterlagen".
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Flurkarte
Die Flurkarte, auch Liegenschafts- oder Katasterkarte genannt, erhalten Sie beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster. Liegt Ihr Vorhaben in einem Bereich ohne Bebauungsplan, dann ist zusätzlich die Vorlage einer Deutschen Grundkarte erforderlich. Den Link zu beiden Karten finden Sie unter "Hinweise zu den Unterlagen".
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Bauzeichnungen
Je nach Fragestellung fügen Sie bitte auch Bauzeichnungen dem Antrag bei. Weitere Informationen finden Sie unter "Hinweise zu den Unterlagen".
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Weitere Bauvorlagen
Je nach Fragestellung können weitere Bauvorlagen zu Ihrer Bauvoranfrage erforderlich werden! Bitte informieren Sie sich auf unserer Seite "Hinweise zu den Unterlagen".
Hinweise zu den Unterlagen, häufig gestellte Fragen, Glossar
Sie haben Fragen?
Allgemeine Informationen erhalten Sie in unserer Antragsberatung Bauen. Wir beraten Sie zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften – insbesondere hinsichtlich des Baurechts. Bitte beachten Sie, dass wir nur zu konkreten Einzelfragen Auskunft geben können, wenn Sie den Antrag gestellt haben.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Vereinfacht gesagt, beträgt die Grundgebühr je nach planungsrechtlicher Grundlage 40 bis 60 Prozent der angenommen Gebühr, die für einen Bauantrag anfallen würde. Eine Erläuterung der Bauantragsgebühren finden Sie auf unseren Seiten "Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren" oder "Baugenehmigungsverfahren - große Sonderbauten".
Die Grundgebühr beträgt in jedem Fall mindestens 50 Euro. Möglicherweise notwendige Baulasten, Befreiungen, Abweichungen und so weiter werden gesondert berechnet. Stellen Sie Einzelfragen, werden diese mit zwei bis zehn Prozent der angenommenen Baugenehmigungsgebühr pro Frage zusätzlich berechnet.
Wird im Anschluss eines genehmigten Vorbescheides ein Bauantrag auf Grundlage des Vorbescheides gestellt, werden bei den dann anfallenden Gebühren 50 Prozent Abschlag der Gebühr für den Vorbescheid verrechnet.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
- Telefax
- 0221 / 221-22567
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Antragsberatung der Bauaufsicht
- Öffnungszeiten
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Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen.
Telefonische Sprechzeiten:
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