Wenn Sie einen Schlüssel verloren haben, müssen Sie bei der Abholung den Zweitschlüssel als Nachweis vorzeigen. 

Benötigte Dokumente

  • Ausweisdokument

  • identischer Zweitschlüssel

  • Neben dem Zweitschlüssel müssen Sie zusätzlich das Kraftfahrzeug vorführen.

Vorsprache

Für den Abgleich des Zweitschlüssels müssen Sie persönlich vorsprechen. Handelt es ich um einen Kfz-Schlüssel, müssen Sie zusätzlich das Kraftfahrzeug vorführen. Sie können auch eine Person mit der Abholung Ihres verlorenen Gegenstandes beauftragen. Die beauftragte Person muss folgendes vorlegen:

  • eine schriftliche Vollmacht von Ihnen
  • den eigenen Personalausweis und
  • den Personalausweis der Person, die den Gegenstand verloren hat.

Gebühren

Gebühren fallen für die Aufbewahrung an. Sie werden bei der Aushändigung des Fundgegenstandes fällig. Ihre Höhe orientiert sich am Wert des Gegenstandes:

  • bis 25 Euro = kostenfrei
  • 26 bis 150 Euro = 10 Euro
  • 151 Euro bis 500 Euro = 15 Euro
  • über 500 Euro = 20 Euro
  • je weitere angefangene 500 Euro = 20 Euro

Falls sich der verlorene Gegenstand nicht im Fundbüro befindet, können wir darüber eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Versicherung ausstellen. Für diese Bescheinigung erheben wir eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro zuzüglich Porto.

Rechtliche Voraussetzungen

Bürgerliches Gesetzbuch, und den hierzu ergangenen Runderlass des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fundbüro
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-32223
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Dienstag, 8 bis 12 und 13 bis 16 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9
Bus-Linie 159
Haltestelle Kalk Post (nicht rollstuhlgerecht)
Haltestelle Kalk Kapelle (rollstuhlgerecht) und Linie 193
Haltestelle Kalk-Karree (rollstuhlgerecht)
S-Bahn S 12, S 13, RB 25
Haltestelle Trimbornstraße (nicht rollstuhlgerecht)

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