Beschreibung
Erteilung einer Erlaubnis zur Durchführung von Umzügen, zum Beispiel Schützen- und Karnevalsumzüge auf öffentlichem Straßenland.
Benötigt werden
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Formloser schriftlicher Antrag
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Angaben zum Umzugstag
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Angaben zur Aufstellung
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Angaben zur Abmarschzeit
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Angaben zur Zugwegstrecke
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Angaben zum Zielbereich
Zusatzinformationen:
Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Veranstalterin, einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.
Versicherungspflicht
Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen abschließen:
- 1.000.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro für Sachschäden
Sanitätsdienst
Die Veranstalterin oder der Veranstalter muss je nach Größe der Veranstaltung einen Sanitäts- beziehungsweise einen Rettungsdienst beauftragen. Sie können sich vorab unter der Telefonnummer 0221 / 9748-405 bei der Feuerwehr informieren, in welchem Umfang die Betreuung durch einen Sanitäts- oder Rettungsdienst sichergestellt werden muss.
Ordnungsdienst
Für die Gestellung von Ordnerinnen und Ordnern hat die Veranstalterin oder der Veranstalter zu sorgen.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.
Gebühren
a) für Schützenfeste,60 Euro ohne Ortstermin,120 Euro mit Ortstermin.b) für Karnevalsumzüge,- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis 160 Euro- für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung 70 Eurogesamt also 230 EuroDie Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
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