Beschreibung
Viele Tiere müssen nach dem Tierseuchenrecht in bestimmter Weise gekennzeichnet werden.
Nutztiere
Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen werden nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung mit Ohrmarken gekennzeichnet. Dies kann beispielsweise Ihre Tierärzin oder Ihr Tierarzt machen.
Hunde und Katzen
Hauskatzen und Hunde sollten grundsätzlich gekennzeichnet werden, nach aktuellem Standard mit einem Mikrochip.
Für Hunde, die unter das Landeshundegesetz fallen, müssen Sie für die erforderliche Haltungserlaubnis oder -anzeige in jedem Fall eine Mikrochipkennzeichnung nachweisen.
Informationen zu Haltungserlaubnissen oder -anzeigen finden sie hier:
Allgemein sind Hunde außerhalb von Wohnungen mit Namen und Anschrift der Besitzerin oder des Besitzers am Halsband oder Geschirr zu kennzeichnen. Dies ist nach der Tollwutverordnung vorgeschrieben.
Pferde
Für jedes Pferd muss ein Pferdepass, auch Equidenpass genannt, ausgestellt werden.
Papageien (Psittacide)
Papageienvögel dürfen nach dem Tierseuchengesetz nur mit Fußring abgegeben oder verkauft werden.
Weitere Informationen
Für geschützte Tiere gelten darüber hinaus besondere Kennzeichnungspflichten. Beachten Sie dazu die Informationen unter Kennzeichnung von Tieren nach dem Artenschutzrecht.
Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht nach dem Tierseuchenrecht erhalten Sie bei uns.
Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln - Zugänglichkeit
-
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)
Fahrplanschnellsuche
