Beschreibung
Viele Tiere müssen nach dem Tierseuchenrecht in bestimmter Weise gekennzeichnet werden.
Nutztiere
Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen werden nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung mit Ohrmarken gekennzeichnet. Dies kann beispielsweise Ihre Tierärzin oder Ihr Tierarzt machen.
Hunde und Katzen
Hauskatzen und Hunde sollten grundsätzlich gekennzeichnet werden, nach aktuellem Standard mit einem Mikrochip.
Für Hunde, die unter das Landeshundegesetz fallen, müssen Sie für die erforderliche Haltungserlaubnis oder -anzeige in jedem Fall eine Mikrochipkennzeichnung nachweisen.
Informationen zu Haltungserlaubnissen oder -anzeigen finden sie hier:
Allgemein sind Hunde außerhalb von Wohnungen mit Namen und Anschrift der Besitzerin oder des Besitzers am Halsband oder Geschirr zu kennzeichnen. Dies ist nach der Tollwutverordnung vorgeschrieben.
Pferde
Für jedes Pferd muss ein Pferdepass, auch Equidenpass genannt, ausgestellt werden.
Papageien (Psittacide)
Papageienvögel dürfen nach dem Tierseuchengesetz nur mit Fußring abgegeben oder verkauft werden.
Weitere Informationen
Für geschützte Tiere gelten darüber hinaus besondere Kennzeichnungspflichten. Beachten Sie dazu die Informationen unter Kennzeichnung von Tieren nach dem Artenschutzrecht.
Weitere Informationen zur Kennzeichnungspflicht nach dem Tierseuchenrecht erhalten Sie bei uns.
Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
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Dienstag und Donnerstag, 10 bis 12 Uhr
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)
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