Beschreibung
Teilungsvermessungen sind unter anderem bei Veräußerung sowie Belastung von Grundstücksteilen notwendig. Voraussetzung kann eine Teilungsgenehmigung sein, die von unserem Bauaufsichtsamt erteilt wird.
Nach erfolgter Bearbeitung der Teilung werden die Ergebnisse dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Von dort aus wird ein Veränderungsnachweis (Auflassungsschrift) erstellt, der dem*der Notar*in zur Bestellung der Auflassung beim Grundbuchamt dient.
Die Arbeiten können von einem*einer öffentlich bestellten Vermessungsingenieur*in (siehe Branchenverzeichnis) oder uns ausgeführt werden.
Benötigt werden:
Der schriftliche Auftrag auf Teilungsvermessung muss folgende Angaben zwingend enthalten:
- Grundstücksdaten (Lage, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)
- Kostenträger
- Grundstückswert
- Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NW und § 19 BauGB
Vorsprache:
Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel notwendig, da das Teilen von Grundstücken in der Regel vorherige Beratung erfordert (Abstandsflächen zu bestehenden Gebäuden, daraus resultierende Baulasten sowie planungsrechtliche Probleme).
Gebühren:
Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW (VermWertKostO NRW) in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Rechtliche Voraussetzungen:
Die Teilungsgenehmigung - falls erforderlich - ist im Rahmen der Teilungsvermessung mit zu beantragen.
Ansprechpersonen
Ihre Ansprechpersonen sind in der Gruppenleitung "Grundstücksvermessungen (Grenzen, Teilungen, Gebäude, Geometrische Festlegungen)".
Sie erreichen diese unter der Rufnummer 0221 / 221-23058.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Vermessungsabteilung
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-26078
- Telefax
- 0221 / 221-24162
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Vermessungsabteilung
- Öffnungszeiten
-
Montag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch, 8 bis 12 Uhr
Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach besonderer Terminvereinbarung
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
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Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
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