Schimmelpilze, deren Sporen und/oder andere Schimmelpilzbestandteile werden über die Luft eingeatmet und können bei empfänglichen (prädisponierten) Personen Schleimhaut reizende Wirkungen und/oder allergische Reaktionen auslösen. Bei abwehrgeschwächten Personen können Schimmelpilze zu Infektionen führen.Schimmelpilzbefall von Innenräumen ist aus hygienisch-präventiver Sicht als bedenklich einzustufen, auch wenn es zurzeit nicht möglich ist, im Einzelfall konkrete Beschwerden mit einem Schimmelpilzbefall im Innenraum in einen eindeutigen ursächlichen Zusammenhang zu bringen. Deshalb muss gegen Schimmel im Wohnbereich etwas getan werden.
Allgemeine Informationen
Schimmelpilze, die nahezu überall in der Natur vorkommen, benötigen, um sich großflächig auf Wänden, Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ausbreiten zu können, Wasser, also Feuchtigkeit. Sie sind dabei so anspruchslos, dass sie sich ohne weiteres auf dauernd feuchten Tapeten und durchfeuchtetem Mauerwerk ausbreiten können.
Deshalb gibt es zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum in Wohnräumen nur ein wirklich wirksames Mittel: Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden und umgehende - möglichst mechanische - Entfernung der Schimmelpilze. Weiter unten finden Sie Hinweise, was Sie tun können.
Wenn Sie festellen wollen, woher der Feuchtigkeitsschaden kommt, holen Sie sich bitte den Rat einer Bausachverständigen oder eines Bausachverständigen. Adressen von Sachverständigen erhalten Sie beispielsweise bei der Industrie- und Handelskammer. Messungen von Schimmelpilzen können von privaten Instituten durchgeführt werden.
Wir beraten Sie gerne bei Schimmelpilzbefall. Wenn Sie Fragen zu gesundheitlichen Auswirkungen von Schimmelpilzen in Ihrer Wohnung haben, rufen Sie uns an 0221 / 221-26930.
Was tun bei Schimmelbefall?
1. Wenn eine kleine Fläche befallen ist, die kleiner als 0,4 Quadratmeter ist und keine Bauwerksmängel erkennbar sind:
Suchen Sie nach Feuchtigkeitsschäden
Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer
Arbeitsschutz: Zur eigenen Sicherheit sollten Sie bei Arbeiten an schimmelbefallenen Flächen Mund- oder Nasenmasken mit der Filterklasse FFP 2 oder FFP 3 benutzen. Sie bekommen diese im Baumarkt oder im Fachhandel für Arbeitsschutz.
Entfernen Sie befallene Tapeten und lockeren Putz
Entfernen Sie verschimmelte Silikonfugen
Wischen Sie Oberflächen gründlich feucht ab. Geben Sie in das Wischwasser handelsüblichen Haushaltsreiniger. Die benutzten Wischtücher entsorgen Sie anschließend in die Mülltonne.
Trockene oder lose Beläge können Sie auch mit dem Staubsauger entfernen. Benutzen Sie nur Staubsauger mit geeigneter Abluftfilterung. Den Staubsaugerbeutel werfen Sie anschließend direkt in die Mülltonne.
Wischen Sie die Fläche abschließend mit 70 bis 80 prozentigem Ethylalkohol ab und lassen alles trocknen. Achtung bei einer Desinfektion besteht Brandgefahr! Beachten Sie die Sicherheitshinweise weiter unten!
Benutzte Kleidung müssen Sie anschließend waschen oder nutzen Sie Einmalanzüge aus Papiervlies, aus dem Baumarkt und entsorgen diese dann in die Mülltonne.
2. Wenn größere Flächen befallen sind, mehr als 0,4 Quadaratmeter:
Suchen Sie nach Feuchtigkeitsschäden.
Informieren Sie umgehend die Eigentümerin oder den Eigentümer.
Die Fläche muss dann, nach einer Beratung durch eine oder einen Sachkundigen, saniert werden.
Sicherheitshinweise beim Umgang mit brennbaren Desinfektionslösungen wie zum Beispiel Ethylalkohol
Vorsicht Brand- und Explosionsgefahr
Rauchen Sie nicht und vermeiden Sie offene Flammen.
Lassen Sie die Fenster während der Desinfektion offen und lüften Sie ausreichend lange.
Lassen Sie verwendete Wischtücher vor Entsorgung in die Mülltonne erst draußen trocknen.
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr und nach besonderer Vereinbarung
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).