Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenDas Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von
- gefährlichen Hunden,
- Hunden bestimmter Rassen
- oder großen Hunden
sachkundig für die Hundehaltung sein müssen. Hier erfahren Sie, wie und wo Sie den Nachweis erbringen und die Sachkundeprüfung ablegen können.
Prüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Zur Sachkundeprüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, können Sie sich montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 0221 / 221-35102 anmelden.
Durchgeführt werden die Prüfungen in der Regel nach Anmeldung dienstags und donnerstags um 9 und um 10 Uhr.
Zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt, Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste, dient der Fragenkatalog, den Sie im Downloadservice als PDF-Datei herunterladen können. In der Prüfung werden der Hundehalterin oder dem Hundehalter daraus 34 Fragen vorgelegt, von denen 24 vollständig richtig beantwortet werden müssen.
Sachkunde für gefährliche Hunde
Für gefährliche Hunde (§ 3 Landeshundegesetz) muss die Sachkundeprüfung bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes abgelegt werden.
Sachkunde für Hunde bestimmter Rassen
Auch diese Prüfung können Sie bei einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes ablegen.
Gleichzeitig haben Sie aber auch die Alternative, die Prüfung bei einer anerkannten Stelle oder einem anerkannten Sachverständigen abzulegen.
Wer berechtigt ist, diese Prüfung abzunehmen, wird in der Durchführungsverordnung zum Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt. Adressen von anerkannten Sachverständigen können Sie der Liste des Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen entnehmen, siehe weiterführende Links.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde)
Sie können den Nachweis durch die Sachkundebescheinigung von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erbringen.
Und wie bei den Hunden bestimmter Rassen können Sie sich auch an eine anerkannte Stelle oder einen anerkannten Sachverständigen wenden. Die Liste der anerkannten Sachverständigen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen finden Sie unten auf dieser Seite.
Nicht bestanden ?
Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden!
Gebühren
Für die Sachkundeprüfung wird eine Gebühr von 45 Euro erhoben.
Weiterführende Links
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-26588
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittelüberwachung und Veterinärdienste
- Öffnungszeiten
-
Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
- Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten an Karneval!
-
An den tollen Tagen gelten für die Ämter und Einrichtungen der Stadt Köln wieder besondere Öffnungszeiten.
Weitere Informationen
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz Markt)
Bus-Linien 151, 152, 154, 160, 161, 162, 165, 166, 185 und 188 (Haltestelle Porz Markt)
S-Bahn-Linie S12 (Haltestelle Porz)
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