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Sie möchten kurzfristig verreisen und besitzen keinen gültigen Reisepass? Wenn die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise nur mit einem gültigen Reisepass gewähren.

Benötigte Dokumente

  • Alter Reisepass

    Der bisherige Pass wird bei der Aushändigung des vorläufigen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

  • Bisheriger Kinderreisepass

    Der bisherige Kinderreisepass wird bei der Aushändigung des vorläufigen Reisepasses eingezogen oder ungültig entwertet und Ihnen wieder ausgehändigt.

  • Ihr Personalausweis

    Der Personalausweis wird benötigt, wenn Ihr bisheriger Pass verloren ging oder für den Fall, dass Sie bislang keinen Reisepass besessen haben.

  • Geburts-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bitte bringen Sie vorsorglich eine Urkunde beziehungsweise das Familienstammbuch mit. Dies erspart Ihnen eine erneute Vorsprache, falls ein Datenabgleich erfolgen muss. Wenn Sie verheiratet, verpartnert, geschieden oder verwitwet sind, wird anstelle der Geburtsurkunde (Auszug aus dem Geburtsregister) die Eheurkunde (Auszug aus dem Eheregister) beziehungsweise Lebenspartnerschaftsurkunde benötigt. Bei ausländischen Urkunden wird zudem eine Übersetzung durch eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer benötigt. Diese müssen in Deutschland öffentlich bestellt oder beeidigt sein. Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden.

  • Ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto

    Das Foto sollte nicht älter als drei Monate sein. Beachten Sie bitte die speziellen Anforderungen an das Passfoto. Die Regelungen sind in einer Foto-Mustertafel ausführlich erläutert. Unter "Passfotos - analog und digital" finden Sie Informationen zur Möglichkeit, Passbilder digital übermitteln zu lassen.

  • Reiseunterlagen

    Vorhandene Reiseunterlagen, wie zum Beispiel eine Flugbestätigung, müssen bei Beantragung vorgelegt werden. Diese dienen als Nachweis, dass ein vorläufiger Reisepass benötigt wird, weil die Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

  • Verlustanzeige

    Diese ist erforderlich, wenn der alte Reisepass verloren gegangen ist. Die Verlustanzeige können Sie im Downloadservice herunterladen.

  • Bescheinigung der Polizei

    Falls der bisherige Pass gestohlen wurde, wird die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl benötigt.

Gültigkeit

  • Die Gültigkeit von Reisepässen kann nicht verlängert werden.
  • Ein vorläufiger Reisepass ist ein Jahr gültig.
  • Ein endgültiger Reisepass hat eine Gültigkeit von zehn Jahren.
  • Für Personen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig.

Bearbeitungsdauer

  • Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können.
  • Ein als Expresspass beantragter Reisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen ausgestellt. Da diese Frist von der Bundesdruckerei nicht garantiert werden kann, stellen wir Ihnen notfalls einen vorläufigen Reisepass aus, wenn der Expresspass am Arbeitstag vor Ihrer Abreise noch nicht vorliegt. Für den Expresspass wird eine zusätzliche Gebühr fällig.
  • Bis ein endgültiger Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung zur Zeit etwa drei bis vier Wochen.

Passfotos - analog und digital

Selbstverständlich können Sie uns Ihr biometrietaugliches Passbild weiterhin in analoger Form, also als herkömmliches Papierbild, vorlegen.

Für die Fertigung von Passfotos steht ein Self-Service-Terminal zur Verfügung, an dem Sie biometrische Passfotos fertigen sowie Ihre Fingerabdrücke und Ihre Unterschrift vorab erfassen können. Ihre Daten werden digital an die Sachbearbeiter*innen des Kundenzentrums weitergeleitet. Die Kosten für die ausschließlich digitalen Passfotos betragen 7 Euro. Diese zahlen Sie bitte mit den Gebühren für die Ausweisdokumente bei der Sachbearbeitung. Der Self-Service-Terminal im Kundenzentrum ist zur Herstellung von biometrietauglichen Passfotos ab dem 6. Lebensjahr geeignet.

Eine Fotografin oder einen Fotografen zur Anfertigung von Passfotos finden Sie über die Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln. Geben Sie als Suchbegriff einfach "Fotograf Köln" ein oder wählen in der Suchmaske der erweiterten Suche den gewünschten Landkreis und den Beruf Fotograf aus.

 

Handwerkersuche der Handwerkskammer zu Köln

Besonderheiten bei Antragstellung für Minderjährige

Wenn Sie für Ihr Kind einen vorläufigen Reisepass beantragen, muss Ihr Kind Sie bei der Antragstellung begleiten.

Was außerdem bei der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses für Jugendliche unter 18 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte den Hinweisen zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige. Sie enthalten Informationen und besondere Regelungen bezüglich der vorzulegenden Unterlagen, und Sie können dort bei Bedarf eine Einverständniserklärung des zweiten Elternteils herunterladen.

Ausweisdokumente - Besonderheiten bei Minderjährigen

Reiseinformationen

Wenn Sie nur einen vorläufigen Reisepass besitzen, benötigen Sie für Reisen in die USA zusätzlich ein Visum. Das Visum können Sie bei der US-Botschaft oder dem amerikanischen Generalkonsulat beantragen. Eine Einreise in die USA ohne Visum ist nur mit einem Reisepass möglich, der mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein muss.

Ob Sie für Ihr Reiseziel einen Reisepass oder ein Visum benötigen oder ob ein Personalausweis ausreicht, erfragen Sie bitte beim Auswärtigen Amt.

Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland?

Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland wohnen, wenden sich in Personalausweis-, Reisepass- und Kinderreisepassangelegenheiten bitte an die für sie zuständige Auslandsvertretung. Dort können sie Ausweis- und Passdokumente neu beantragen, ändern oder als verloren melden. Bei Verlust oder Diebstahl können sie dort auch die elektronische Zusatzfunktion des Personalausweises deaktivieren lassen oder die persönliche PIN ändern.

Durch einen Anruf bei der Sperrhotline können Sie die Online-Ausweisfunktion jederzeit sperren zu lassen. Sie erreichen die Hotline über die kostenfreie 116 116. Aus dem Ausland wählen Sie bitte die gebührenpflichtige Nummer 0049-116 116 oder 0049-30 40 50 40 50.

Das Auswärtige Amt Berlin hält für Sie wichtige Hinweise und eine Übersicht über die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden im Ausland bereit.

Personalausweise, Reisepässe und Kinderreisepässe für Deutsche mit Wohnsitz im Ausland

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Wenn Sie für Ihr Kind einen vorläufigen Reisepass beantragen, ist es notwendig, dass Ihr Kind Sie begleitet.

Gebühren

  • 26 Euro für einen vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass

Wenn der bisherige Reisepass verloren gegangen ist, erhöhen sich die Gebühren um 1,50 Euro für die Verlustanzeige.

Zahlungsmittel

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