Beschreibung
Die Regelsätze in der Sozialhilfe dienen der Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes. Daneben gibt es die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Benötigt werden
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Personalausweis oder Pass
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Kontoauszüge der letzten drei Monate
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Versicherungspolicen
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Nachweise zu Einkommen und Vermögen
Die Höhe des Regelsatzes richtet sich nach dem Alter der jeweiligen Personen.
Die aktuellen Sätze gelten ab 1. Januar 2021:
- für Alleinstehende / Alleinerziehende: 446 Euro
- für Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften: 401 Euro
- für 18 bis unter 25-jährige ohne eigenen Haushalt: 357 Euro
- für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren: 373 Euro
- für Kinder von 6 bis 13 Jahren: 309 Euro
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren: 283 Euro
Darüber hinaus gibt es folgende Leistungen
- die Unterkunft und Heizung im tatsächlichen, angemessenen Umfang
- die Erstausstattung einer Wohnung,
- die Erstausstattung mit Bekleidung,
- mehrtägige Klassenfahrten
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Die Vorsprache kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen; Vollmacht und zusätzlich Personalausweis oder Pass des Vertreters sind vorzulegen.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
III. und IV. Kapitel Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Chorweiler
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Ehrenfeld
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Innenstadt
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Kalk
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Lindenthal
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Mülheim
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Nippes
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Porz
- Amt für Soziales, Arbeit und Senioren - Außenstelle Rodenkirchen
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
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