Die Miete geförderten Wohnungsbau orientiert sich nicht am Kölner Wohnungsmarkt. Im alten öffentlich geförderten Wohnungsbau (Sozialwohnungen) gilt das Kostenmietprinzip. Die Miete ist vom Vermieter oder der Vermieterin auf Grundlage der Wirtschaftlichkeitsberechnung eigenverantwortlich zu berechnen. Eine Zustimmung ist erforderlich, wenn die Miete aufgrund einer Modernisierung erhöht werden soll.

Für geförderten Wohnraum, welcher seit 2002 errichtet wurde, gilt dieses Kostenmietprinzip nicht mehr. In der Förderzusage wird eine Bewilligungsmiete mit festen Steigerungssätzen für die Dauer der Zweckbindung festgelegt.

Benötigte Dokumente

  • Wirtschaftlichkeitsberechnung mit den dazugehörigen Nachweisen

Informationen rund um die Mietpreiskontrolle im öffentlich geförderten Wohnungsbau

Die Überprüfung der Kostenmiete erfolgt in der Regel "von Amts wegen".

Aber sowohl Vermieterinnen und Vermieter als auch Mieterinnen und Mieter können sich bei Problemen, die die Ermittlung oder Höhe der Kostenmiete der geförderten Wohnungen betreffen, an das Amt für Wohnungswesen wenden.

Grundsätzlich erfolgt nur dann eine Überprüfung, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass die Kostenmiete nicht nur geringfügig überschritten wird. Wer eine überhöhte Miete verlangt, handelt ordnungswidrig. Das Amt für Wohnungswesen kann dazu Geldleistungen und Bußgelder festsetzen. Haben Mieterinnen und Mieter den Verdacht, dass eine überhöhte Miete verlangt wird und kann oder will der Vermieter diesen Verdacht nicht ausräumen, kann das Amt für Wohnungswesen informiert werden. Für zivilrechtliche Ansprüchen wenden Sie sich an den Mieterverein oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. 

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Bei Mitteilung von Verdachtsfällen auf eine überhöhte Kostenmiete ist eine schriftliche Mitteilung an das Amt für Wohnungswesen sinnvoll.

Gebühren

Bei Überprüfung der Kostenmiete "von Amts wegen" oder auf Veranlassung der Mieterin oder des Mieters entstehen keine Gebühren. Bei einem Gutachten für die Vermieterin oder den Vermieter über die Höhe der Kostenmiete bei Miet- und Genossenschaftsmieten beträgt die Gebühr je nach Einzelfall zwischen 30 und 180 Euro je Gebäude.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Wohnungsbauförderung
Am Kabellager 11
51063 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24276
Telefax
0221 / 221-23100
Kontakt
Öffnungszeiten

Nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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