In Köln finden jährlich eine Vielzahl von Messen und Ausstellungen statt. Die Durchführung derartiger Veranstaltungen setzt eine entsprechende Erlaubnis, den Festsetzungsbescheid, zwingend voraus.

Benötigte Dokumente

  • Bitte beachten Sie:

    Die nachfolgend genannten Unterlagen werden DREI Monate anerkannt, gerechnet vom Tag ihrer Ausstellung an.

  • Schriftlicher Antrag

    Sie müssen den Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung stellen. Sie können dazu das Formular benutzen, das wir unter Downloads und Infos zum Herunterladen anbieten. Sie können den Antrag auch formlos schriftlich stellen. Dann muss er folgende Angaben enthalten: Name, Ort und zeitliche Dauer der Veranstaltung, Öffnungszeiten für Besucherinnen und Besucher sowie für Ausstellerinnen und Aussteller, Aufbauzeiten, Abbauzeiten, Teilnahmebedingungen, Teilnahmeberechtigung.

  • Baurechtliche Genehmigung

    Der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum muss für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen Sie oder die Betreiberin oder der Betreiber des Veranstaltungsraumes eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung beantragen.

  • Ausstellerinnen- und Ausstellerverzeichnis

    Ein formloses Verzeichnis aller zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannten Ausstellerinnen und Aussteller.

  • Warenverzeichnis

    Dieses Warenverzeichnis muss Angaben zur Art der angebotenen Waren und der Hersteller enthalten. Sofern bei Antragstellung noch kein endgültiges Warenverzeichnis existiert, reicht zur Antragsbearbeitung ein vorläufiges Warenverzeichnis aus.

  • Gewerbeanmeldung

    Eine aktuelle Gewerbeanmeldung muss Ihnen vorliegen. Ersatz erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Gewerbemeldestelle, die sich nach dem Betriebssitz richtet. In Köln ist das das Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegenheiten. Bitte achten Sie auf den Gewerbegegenstand. Dieser muss die Bezeichnung "Gewerbliche Durchführung - Veranstaltung von Messen - Ausstellungen" beinhalten.

  • Führungszeugnis

    Das Führungszeugnis der Belegart O können Sie direkt bei der Antragstellung in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen oder bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes. Für Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Antragstellung in der Gewerbemeldestelle, für Köln in der Abteilung Gewerbeangelegenheiten, beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes, für Köln ist das das Kundenzentrum in Ihrem Bezirksrathaus, anfordern.

  • Auszug aus der Schuldnerkartei

    über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882b ZPO nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes

    des Wohnortes, in dem Sie in den letzen drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Produkte" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes

    Ihres Wohnortes

Antrag durch eine juristische Person

Handelt es sich bei der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller um eine juristische Person, wie zum Beispiel eine Aktiengesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einen Verein oder ähnliches, so sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen bei der Antragstellung vorzulegen. Dazu zählen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Vorsitzende.

Bei einer Gesellschaft, die im Handelsregister eingetragen ist, muss ein aktueller Handelsregisterauszug beigefügt werden.

Baurechtliche Genehmigung

Grundlegende Voraussetzung für die Erteilung eines Festsetzungsbescheides ist, dass die geplante Veranstaltung baurechtlich genehmigt ist.

Das bedeutet, dass der Veranstaltungsraum nach den baurechtlichen Vorschriften für die Durchführung Ihrer Veranstaltung geeignet sein muss.  

Bevor Sie als Veranstalterin bzw. als Veranstalter einen Festsetzungsbescheid beantragen, sollten Sie sich also bei unserem Bauaufsichtsamt (Abteilung wiederkehrende Prüfungen) erkundigen, ob der von Ihnen vorgesehene Veranstaltungsraum für die von Ihnen geplante Messe oder Ausstellung baurechtlich geeignet ist. Wenn dies nicht der Fall ist, muss eine Baugenehmigung (Nutzungsänderung) für die von Ihnen geplante Veranstaltung beantragt werden. Ein solcher Antrag kann durch Sie, aber auch durch die Betreiberin oder den Betreiber des Veranstaltungsraumes erfolgen. Klären Sie dies also auch mit denen ab. Die Prüfung der baurechtlichen Geeignetheit erfordert einen nicht unerheblichen Zeitaufwand, den Sie bei der Planung und Organisation Ihrer Veranstaltung unbedingt berücksichtigen sollten.

Bitte beachten Sie: Wenn der Festsetzungsbescheid zum Beispiel wegen der fehlenden Baugenehmigung nicht erteilt werden kann, ergeht ein Ablehnungsbescheid, der gebührenpflichtig ist. Die Gebühr für einen ablehnenden Bescheid beträgt drei Viertel der Gebühr für einen Festsetzungsbescheid. Es ist deshalb in Ihrem Interesse, zunächst die baurechtlichen Voraussetzungen abzuklären und gegebenenfalls zu schaffen. Erst danach stellen Sie den Antrag auf Festsetzung.  

Für Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 0221 / 221-29879 gern zur Verfügung.

 

Vorsprache

Der Antrag muss nicht persönlich abgegeben werden. Das Formular kann ohne Unterschrift direkt online versendet werden, die Unterlagen können sie eingescannt als Anlagen beifügen. Eine Übersendung der vollständigen Antragsunterlagen auf dem Postweg reicht ebenfalls aus. Bitte beachten Sie die durchschnittliche Vorlaufzeit von etwa acht Wochen, da verschiedene Behörden und Institutionen eingeschaltet werden müssen.

Gebühren

Die Gebühr für die Festsetzung einer Ausstellung oder Messe beträgt 750 Euro.

Die Zahlung der Gebühren ist nur durch Überweisung oder Bareinzahlung bei einem Geldinstitut möglich.

Hinzu kommen gegebenenfalls die Gebühren für das Führungszeugnis und den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von jeweils 13 Euro.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 64 und § 65 Gewerbeordnung (GewO NW)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
Zeichenerklärung
Telefax
siehe Service-Fax
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur mit vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
und nach Terminvereinbarung
Mittwoch: geschlossen

nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: geschlossen

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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