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Bei Ihrer Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung händigen wir Ihnen einmalig eine kostenfreie Meldebestätigung aus. Darüber hinaus können Sie eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung der antragstellenden Person

    Für Ausländer*innen aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

Dienstleistung ohne Termin

Diese Dienstleistung erhalten Sie ohne Termin im Kundenzentrum Ihrer Wahl an der Infotheke.

Einfache und erweiterte Meldebescheinigung

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Sie kann für behördliche und private Zwecke verwendet werden.

Aus der einfachen Meldebescheinigung geht hervor, wer wo gemeldet ist. Einzelheiten, wie zum Beispiel der Familienstand oder frühere Kölner Anschriften, werden in einer einfachen Meldebescheinigung nicht aufgeführt.

Eine erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zur einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben, beispielsweise über Familienstand, Staatsangehörigkeit und frühere Kölner Anschriften. Sie kann zum Beispiel für eine Eheschließung oder Verpartnerung benötigt werden. Ausländische Mitbürger*innen müssen sie bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten vorlegen.

Bitte beachten Sie:

Die Kundenzentren können in der Regel nur auf Meldedaten bis etwa 1985 zurückgreifen. Für die Bestätigung von Anschriften, die nicht mehr im aktuellen Melderegister der Kundenzentren vorhanden sind, bedarf es einer Archivauskunft. 

Archivauskunft

Für Auskünfte zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986 bedarf es in der Regel einer Archivrecherche.

Wenn Sie eine solche Archivauskunft für private Zwecke oder zur Vorlage für Ihre ausländische Rente benötigen, richten Sie Ihre schriftliche Anfrage bitte direkt an das Historische Archiv der Stadt Köln, Eifelwall 5, 50674 Köln

Für eine Archivauskunft ist eine zeitaufwändige Suche in alten Unterlagen notwendig. Beachten Sie bei Ihrer Anfrage daher, dass die Bearbeitungsdauer bis zu zwölf Wochen betragen kann und hierfür höhere Gebühren anfallen.

Auskunftsersuchen zu Meldedaten aus der Zeit vor 1986

Vorsprache

Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Diese muss

  • eine Vollmacht,
  • ein gültiges Ausweisdokument des*der Vollmachtgeber*in 
  • sowie ihren eigenen Ausweis

vorlegen.

Gebühren

9 Euro

Die Gebühren für Meldebescheinigungen mit Archivrecherche können unterschiedlich sein. Sie richten sich nach den Gebühren für Meldeauskünfte mit Recherche. Bitte lesen Sie hierzu bei den ähnlichen Dienstleistungen die Informationen zur Meldeauskunft.

Zahlungsmittel

Informationen zu unseren Zahlungsmitteln

Rechtliche Voraussetzungen

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