Beschreibung
Für größere Mengen aufsteigender Kinderballons ist im Regierungsbezirk Köln eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.
Wann brauchen Sie eine Freigabe?
Eine Freigabe ist erforderlich,
- wenn das Vorhaben mehr als 500 Ballons umfasst oder
- wenn das Vorhaben im Umkreis von 15 Kilometern (Schutzbereich) um Regionalflughäfen oder Militärflugplätze oder internationale Verkehrsflughäfen stattfindet (wie etwa den Flughafen Köln/Bonn).
Ansprechpartner:
Deutsche Flugsicherung GmbH
Niederlassung Köln Bonn
Heinrich-Steinmann-Straße
51147 Köln
Was müssen Sie beachten?
Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS folgende Informationen:
- Geplanter Zeitraum und Datum des Aufstiegs.
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, eventuell geographische Koordinaten).
- Anzahl der Ballons.
- Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon-, Telefaxnummer).
Die Freigabe gilt als erteilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfinden und folgende Auflagen erfüllen:
- Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden (Ballontrauben).
- Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
- Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall oder Wunderkerzen) an den Ballons befestigt werden.
- Es dürfen keine Anhänger benutzt werden, die Postkartengröße (DIN A 6) überschreiten.
- Das Auflassen von sogenannten Himmelslaternen ist aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht gestattet.
Gebühren für die Erlaubniserteilung werden nicht erhoben.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
-
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
Fahrplanschnellsuche
