Sie benötigen zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug an einem bestimmten Haltepunkt eine Ausnahmegenehmigung.

Benötigte Dokumente

  • Formloser schriftlicher Antrag

    Dieser muss zu folgenden Punkten Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift, Ruf- und Faxnummer des Antragstellers

  • Begründung für die Notwendigkeit für die Ausnahmeerteilung

  • Genaue Ortsangabe (Straße und Hausnummer)

    Wo soll das Lieferfahrzeug zum Be- oder Entladen kurzfristig abgestellt werden ?

  • Verkehrsbeschilderung und Beschreibung der örtlichen Gegebenheiten

    Fügen Sie bitte eine kurze Skizze bei.

  • Voraussichtliche Dauer der Ladetätigkeit

  • Kraftfahrzeug-Kennzeichen

Beschränkungen der Genehmigung

Flächendeckende Ausnahmegenehmigungen für das gesamte Stadtgebiet Köln zur Durchführung von Liefertätigkeiten können wir nicht erteilen. Eine Ausnahmegenehmigung ist an einen bestimmten Ort, an dem be- oder entladen werden soll, gebunden. Außerdem ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet.

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung kann darüber hinaus von einer Ortsbesichtigung abhängen, die wir gegebenenfalls durchführen. Ausnahmegenehmigungen erhalten nur konkrete Antragstellerinnen und Antragsteller und nicht unbekannte Dritte, zum Beispiel Gäste einer Anliegerin oder eines Anliegers.

An Parkuhren und Parkscheinautomaten können Sie immer und ohne Gebührenzahlung be- und entladen. Hier ist in der Regel, ebenso wie im eingeschränkten Haltverbot, keine Ausnahmegenehmigung erforderlich, sofern Sie die Ladetätigkeiten zügig durchführen.

Den Antrag können Sie per Fax unter der Nummer 0221 / 221-26130 stellen.

Die Kölner Umweltzone

Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich, den Antrag können Sie auch schriftlich oder per Fax stellen.

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:

0221 / 221-26335

Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie die Hotline 0221 / 221-26013 an.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 110 Euro für ein Jahr.

Bei Durchführung einer Ortsbesichtigung fallen zusätzlich 48 Euro an (zuzüglich 6 Euro Fahrtkostenpauschale).

Die Verwaltungsgebühr überweisen Sie nach Erhalt der Genehmigung auf die darin angegebene Kontoverbindung. Bitte geben Sie unbedingt im Verwendungszweck das Kassenzeichen an, das Sie ebenfalls im Schreiben finden.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-26130
Kontakt
Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung

Anfahrt

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