Seit dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Für Reisen ins Ausland außerhalb der EU benötigen Kinder ab dem 1. Januar 2024 einen elektronischen Reisepass. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie nach Norwegen, Island, Liechtenstein, in die Schweiz und Türkei genügt ein Personalausweis.