Es ist möglich, dass Sie einen Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben, wenn:

  • Sie sich tatsächlich in Köln aufhalten,
  • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
  • Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
  • Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
  • Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
  • Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.

 

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

Was bedeutet Hilfe zum Lebensunterhalt?

Umfang der Leistungen:

Die Höhe der Hilfe zum Lebensunterhalt ist in jedem Einzelfall auf die persönlichen Lebensverhältnisse abgestimmt. Der Umfang der Leistungen umfasst folgende Positionen:

  • den maßgebenden Regelbedarf der leistungsberechtigten Person,
  • die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung,
  • eventuelle Mehrbedarfe, zum Beispiel einen Mehrbedarf bei Schwerbehinderung mit Merkzeichen "G", einen Mehrbedarf "Schwangerschaft", "Alleinerziehung" oder "Ernährung"
  • Bedarfe für Bildung und Teilhabe
  • einmalige Leistungen (zum Beispiel Erstausstattung der Wohnung oder Bekleidung),
  • die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
  • während des Leistungsbezuges besteht Anspruch auf einen Köln-Pass.

Besonderheiten:

Die Leistungsgewährung beginnt ab Bekanntwerden Ihres Bedarfes. Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.

Befreiung von Rundfunkbeitragspflicht

Welche Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt?

Nachweise über

  • Ihre gesundheitlichen Einschränkungen (zum Beispiel ärztliches Attest)
  • gegebenenfalls den Bescheid Ihrer Rentenversicherung
  • Einkommen
  • Vermögen
  • Unterkunftskosten
  • falls vorhanden: Versicherungen oder sonstigen finanziellen Belastungen

Vorsprache

Vereinbaren Sie für eine persönliche Beratung bitte einen Termin bei der für Sie zuständigen Außenstelle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Hier erhalten Sie Ihre individuell notwendigen Antragsunterlagen.

Gebühren

Für die Beratung erheben wir keine Gebühren.

Rechtliche Voraussetzungen

Downloads und Infos