Wenn Sie sich in Köln als freiberufliche Hebamme oder freiberuflicher Entbindungspfleger niederlassen beziehungsweise als angestellte Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten und/oder in Köln wohnen, müssen Sie die Aufnahme Ihrer Tätigkeit dem Gesundheitsamt anzeigen. Für Ihre Anzeige verwenden Sie bitte das Formular unter "Downloads und Infos" und fügen eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Hebamme" beziehungsweise "Entbindungspfleger" bei. Legen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über Ihre Haftpflichtversicherung vor. Den Nachweis legen Sie dann zukünftig bitte jeweils gleichzeitig mit den Nachweisen über die Erfüllung Ihrer Fortbildungsverpflichtung erneut vor beziehungsweise eventuell erfolgte Änderungen in Ihrer Haftpflicht.
Hinweis: Wenn Sie die Berufserlaubnis unseres Gesundheitsamtes erhalten haben, können Sie Ihre Anzeige auch online übersenden. Bitte Sie verwenden dazu ebenfalls das Formular unter "Downloads und Infos".
Änderung und Beendigung der Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger
Wenn Sie in Köln nicht mehr als freiberufliche Hebamme oder freiberuflicher Entbindungspfleger wohnen oder als angestellte Hebamme oder Entbindungspfleger arbeiten und/oder in Köln wohnen, müssen Sie die Änderung Beendigung der Tätigkeit als Hebamme/Entbindungspfleger anzuzeigen. Die Anzeige können Sie ebenfalls mit dem genannten Formular online übersenden.
Die Änderungen Ihres Tätigkeitsspektrums müssen Sie ebenfalls beim Gesundheitsamt anzeigen.
Fortbildungsverpflichtung
Nach § 7 Hebammenberufsordnung NRW (HebBO NRW) besteht in Nordrhein-Westfalen eine Fortbildungsverpflichtung für Berufsangehörige der Hebammen und Entbindungspfleger. Dabei ist es unerheblich, ob Sie als freiberufliche oder angestellte Hebamme oder freiberuflicher oder angestellter Entbindungspfleger tätig sind. Sie sind verpflichtet, in einem Zeitraum von 3 Jahren mindestens 60 geeignete Fortbildungsstunden zu absolvieren und die entsprechenden Teilnahmebescheinigungen dem Gesundheitsamt vorzulegen. Geeignete Maßnahmen zur Fortbildung sind insbesondere Fortbildungsveranstaltungen von Hebammenlehranstalten und Hebammenverbänden. Bitte achten Sie auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den einzelnen Fortbildungen. Möglichst alle Felder Ihrer beruflichen Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger wie Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillen sollten mit Ihren Fortbildungen abgedeckt sein.
Nach § 7 Abs. 1 HebBO NRW sind von den geforderten Fortbildungsstunden 20 Stunden auf dem Gebiet des Notfallmanagement abzuleisten.
Im Übrigen sollten die Fortbildungsstunden in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen der Fach- und Methodenkompetenz für Ihre Tätigkeit als Hebamme oder Entbindungspfleger und Themen zur freien Wahl durchgeführt werden.
Sämtliche Fortbildungen müssen für die originäre und gewöhnliche Hebammenarbeit berufsrelevant sein und von ausreichend qualifizierten Referenten*innen geleitet werden.
Erteilung der Berufserlaubnis nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch das Landesprüfungsamt
Hat das Landesprüfungsamt bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Gleichwertigkeit Ihres nicht akademischen Heilberufs, hierzu gehört auch das Berufsbild der Hebamme/des Entbindungspflegers, anerkannt?
Wenn das der Fall ist und Sie in Köln wohnen, sind Sie nun berechtigt, Ihre Berufserlaubnis zur Führung Ihrer Berufsbezeichnung bei unserem Gesundheitsamt zu beantragen.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches Gespräch unter der Telefonnummer 0221 / 221-26067.
Bringen Sie dazu folgenden Unterlagen mit, die für die Erteilung der Berufserlaubnis erforderlich sind:
- Einen schriftlichen Antrag auf Erteilung der Berufserlaubnis. Für Ihren Antrag können Sie das Formular unter "Antragsformulare und Vordrucke" verwenden.
- Ihren Personalausweis beziehungsweise Pass (bitte bringen Sie zusätzlich eine Fotokopie mit).
- Einen tabellarischen Lebenslauf, den Sie bitte mit Datum und Ausstellungsort versehen. Bitte unterzeichnen Sie den Lebenslauf.
- Eine ärztliche Bescheinigung, aus der Ihre gesundheitliche Eignung für den von Ihnen ausgeübten Beruf hervorgeht. Bitte beachten Sie, dass das Attest zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf. Ein Formular, das Ihr*e Arzt*Ärztin verwenden kann, steht unter "Antragsformulare und Vordrucke" zur Verfügung.
- Einen Nachweis, dass Sie die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (für die Umgangssprache: Abschluss Level B2; bitte bringen Sie neben dem Original eine Kopie Ihres Zertifikats mit). Zusätzlich benötigen wir einen Nachweis, dass Sie Ihre Fachsprache gut beherrschen. Wenn Sie Ihre sprachlichen Fähigkeiten in der deutschen Fachsprache nicht nachweisen können, müssen Sie einen Sprachtest für den Bereich der Fachsprache ablegen.
- Einen Nachweis, dass Ihnen die Berufserlaubnis beziehungsweise Ihr Diplom in Ihrem Heimatland/Ausbildungsland nicht entzogen wurde und immer noch gültig ist. Dafür benötigen Sie den sogenannten "Letter of Good Standing" beziehungsweise ersatzweise eine persönliche Erklärung oder die Vorlage des Originals. Beantragen Sie bitte bei Ihrer Meldebehörde ein (Europäisches) Behördenführungszeugnis nach § 30 Absatz 5 BZRG und geben als Adressaten an:
Gesundheitsamt Stadt Köln, Neumarkt 15-21, 50667 Köln
Als Aktenzeichen angeben: 530/2 - ausländische Berufsanerkennung.
Bitte beachten Sie, dass das Führungszeugnis zum Zeitpunkt der Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf.
Ansprechpersonen
Sollten Sie weitere Fragen zu Ihrer Tätigkeit als freiberufe oder niedergelassene Hebamme beziehungsweise freiberuflichem oder niedergelassenem Entbindungspfleger haben, erhalten Sie unter der Telefonnummer 0221 / 221-26067 weitere Informationen.
Gebühren
Falls Sie eine schriftliche Anmeldebestätigung für die Anzeige Ihrer Tätigkeit von dem Gesundheitsamt erhalten möchten, wird hierfür nach der Gebührensatzung für Leistungen der Stadt Köln als untere Gesundheitsbehörde – Tarifstelle 1 eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
Die Ausstellung Ihrer Berufserlaubnis kostet Sie nach der Tarifstelle 10.3.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 60 Euro. Die Berufserlaubnis wird Ihnen gleichzeitig mit dem Gebührenbescheid mit der Post zugesandt.
Falls Sie einen Sprachtest absolvieren müssen, kostet Sie dies derzeit zusätzlich 80 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
Neumarkt 15-21
50667 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221- 33191
- Telefax
- 0221 / 221-24775
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Gesundheitsberufe und Gesundheitsrecht
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Vorsprache im Gesundheitsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist und Unterlagen nur per Post und nicht persönlich eingereicht werden können!
Anfahrt
Stadtbahn-Linien 1, 3, 4, 7, 9, 16 und 18 (Haltestelle Neumarkt)
Bus-Linien 136, 146 (Haltestelle Neumarkt)