Jedes Haus braucht eine Zahl. Durch sie finden wir uns im Alltag besser zurecht. Hausnummern sind wichtige Orientierungshilfen für Ihre Besucher*innen, Kund*innen, insbesondere aber für Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Post und Lieferservice. Im Notfall rettet die Hausnummer Ihr Leben. Voraussetzung: Ihr Haus hat als Orientierungshilfe eine Hausnummer an der Fassade.

Fragen zur Hausnummer beantworten wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0221 / 221-23579.

Und so erhält Ihr Haus seine Nummer

Für ein neues Gebäude wird die Hausnummer in der Regel im Baugenehmigungsverfahren vergeben beziehungsweise nach einem gesondert gestellten Antrag festgesetzt.

Aber:

Sie sind als Hauseigentümer*in verpflichtet, Ihr Haus – auf eigene Kosten – mit der Ihnen zugeteilten Hausnummer zu kennzeichnen. Das schreibt die Kölner Stadtordnung vor. Bei Verstößen droht Ihnen ein Verwarnungsgeld.

Für Gestaltung und Beschaffenheit einer Hausnummer gibt es keinen Standard. Voraussetzung ist nur, die Nummern sind in arabischen Ziffern und einer Mindesthöhe von 8,5 Zentimeter ausgeführt. Wichtig ist, Ihre Hausnummer ist von der Straße aus gut sichtbar und lesbar. In bestimmten Fällen kann es erforderlich werden, eine bereits bestehende Hausnummer zu ändern, beispielsweise:

  • Straßen werden umbenannt
  • Durch Neubauten stimmt die vorhandene Nummerierung nicht mehr

Die Änderung erfolgt durch uns oder durch Ihren formlos gestellten Antrag. Ihren Antrag richten Sie bitte an:

Stadt Köln
Bauverwaltungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

oder gerne auch per E-Mail an

bauverwaltungsamt@stadt-koeln.de

Nach der Umnummerierung darf die alte Nummer in einer Übergangszeit von einem Jahr nicht entfernt werden. Sie ist als ungültig zu kennzeichnen, muss jedoch lesbar bleiben.

Kennen Sie die bekanntesten Hausnummern unserer Stadt?

Domkloster 4:
die Hausnummer des Kölner Doms

 

 

 

Glockengasse 4711:
die Heimat eines weltbekannten Duftes

Gebühren

Für die Festsetzung der Hausnummer werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 101 Euro fällig.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 126, Absatz 3 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 18 Kölner Stadtordnung. Die Festsetzung erfolgt durch schriftlichen Bescheid.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Erschließungsangelegenheiten und Straßenrecht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-23904
Telefax
0221 / 221-26255
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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