Bauausführungen oder Montagen von Unternehmen auf Kölner Stadtgebiet mit einer Dauer von mehr als sechs Monaten gelten als Betriebsstätten und begründen Gewerbesteueransprüche. In derartigen Fällen ist der Messbetrag der betroffenen Unternehmen als Besteuerungsgrundlage auf die verschiedenen Städte und Gemeinden, in denen Betriebsstätten bestehen, zu verteilen. Diese so genannte Zerlegung erfolgt entsprechend der in den Betriebsstätten anfallenden Arbeitslöhne. Die Bautenkontrolle stellt durch ständigen Kontakt mit den Bauträgern und den beauftragten Unternehmen sicher, dass die Stadt Köln bei der Zerlegung des Messbetrages berücksichtigt wird. Sie unterstützt damit die Finanzverwaltung bei deren Aufgabe.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21686 oder siehe unten stehendes Telefonverzeichnis
Telefax
0221 / 221-21689
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

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