Beschreibung

Wenn Sie in die Wohnung einer Wohnungsbaugenossenschaft einziehen möchten, müssen Sie dort zunächst Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist bei Genossenschaften die Voraussetzung zur Anmietung einer Wohnung.

Nach dem Genossenschaftsgesetz müssen Sie deshalb Genossenschaftsanteile kaufen, indem Sie den geforderten Betrag bei der Genossenschaft einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der Genossenschaftsanteile stellen. Die Gewährung der Hilfe erfolgt als Darlehen.

Benötigt werden

  • siehe Infoblatt

Voraussetzungen

  • Sie müssen ein Mietangebot für eine konkrete Wohnung haben.
  • Die Miete und Größe der neuen Wohnung darf bestimmte Obergrenzen nicht übersteigen, diese richten sich nach der Personenzahl.
  • Erhalten Sie Grundsicherung vom Sozialamt, dann brauchen Sie von dort die Zustimmung zum Umzug.
    Haben Sie eigenes, geringes Einkommen, müssen Sie die sozialhilferechtliche Notwendigkeit des Umzuges, also den Umzugsgrund, selbst erklären und nachweisen.
    Ist die bisherige Wohnung zum Beispiel zu groß, zu klein oder zu teuer, lassen Sie uns Ihren derzeitigen Mietvertrag zukommen.
    Empfiehlt Ihr*Ihre Ärzt*in eine andere Wohnung, schicken Sie uns ein entsprechendes Attest.
    Besitzen Sie keine eigene Wohnung, sondern wohnen vorübergehend bei einer anderen Person? Lassen Sie sich dies in einem Schreiben dieser Person bestätigen usw.
    Erhalten Sie Geld vom Jobcenter, stellt dieses die Bescheinigung oftmals zusammen mit der Mietanerkenntnis für die neue Wohnung aus.
  • Es muss sicher sein, dass Sie die zukünftige Miete bezahlen können.

Zuständigkeit

Ist die neue Wohnung in Köln, wenden Sie sich bitte an uns.

Liegt die neue Wohnung außerhalb von Köln, wenden Sie sich bitte an die dortige Stadt oder Gemeinde.

Vorsprache

Zu unseren Öffnungszeiten können Sie sich an unserem Infopoint auf der 2. Etage beraten lassen und Ihren Antrag abgeben. Ebenso können Sie ihn uns per Post, Fax, E-Mail oder als Einwurf in den Hausbriefkasten zukommen lassen.

Sicheres Formular: E-Mail mit Anlagen für Übernahme von Kautionen, Sicherheitsleistungen, Genossenschaftsanteilen

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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