Beschreibung
Wenn Sie in die Wohnung einer gemeinnützigen Wohnungsbaugenossenschaft einziehen wollen, müssen Sie in der Genossenschaft zunächst Mitglied werden. Die Mitgliedschaft ist bei Genossenschaften die Voraussetzung zur Anmietung einer Wohnung.
Nach dem Genossenschaftsgesetz müssen Sie deshalb Genossenschaftsanteile kaufen, indem Sie den entsprechenden Betrag bei der Genossenschaft einzahlen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei uns einen Antrag auf Übernahme der Genossenschaftsanteile stellen. Die Gewährung der Hilfe erfolgt in der Regel als Darlehen.
Benötigt werden
-
siehe Infoblatt
Voraussetzungen
- Wenn Sie Grundsicherung vom Amt für Soziales, Arbeit und Senioren beziehen, brauchen Sie zum Wohnungswechsel die Zustimmung der Stelle, von der Sie diese Leistungen erhalten. Bei allen übrigen Antragstellerinnen und Antragstellern, muss ein sozialhilferechtlich notwendiger Umzugsgrund vorliegen und von Ihnen nachgewiesen werden. Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, stellt dieses die Bescheinigung oftmals zusammen mit dem Mietanerkenntnis für die neue Wohnung aus.
- Die zukünftige Mietzahlung muss gesichert sein.
- Die Größe der Wohnung und die Miethöhe müssen angemessen sein.
- Die Wohnung muss tatsächlich angemietet werden können.
Zuständigkeit
Für die Übernahme der Genossenschaftsanteile für eine Wohnung
- im Kölner Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an uns
- außerhalb von Köln, wenden Sie sich bitte in diesem Ort an den für Sie zuständigen Leistungsträger.
Ausnahme: Sie beziehen Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII, dann wenden Sie sich bitte in jedem Fall an den Leistungsträger, der bis zum Umzug für Sie zuständig war.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist zur Zeit leider nicht möglich. Sie können uns Ihren Antrag aber per Post, Fax oder E-Mail schicken.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Kaution und Genossenschaftsanteile - Servicebüro für Anmiethilfen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- 0221 / 221-25554
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Kaution und Genossenschaftsanteile - Servicebüro für Anmiethilfen
- Öffnungszeiten
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Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung
2. Etage, Infopoint
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
Fahrplanschnellsuche
