Beschreibung
Sie möchten mit einem Fahrzeug mit Überbreite, Überlänge, Überhöhe oder Übergewicht am Straßenverkehr teilnehmen und/oder eine Ladung transportieren, welche die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreitet? Dafür benötigen Sie eine Genehmigung.
Benötigt werden
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Formgebundener Antrag
Sofern Sie das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS nutzen, stellen Sie den Antrag bitte über dieses Verfahren. Ansonsten finden Sie einen Antragsvordruck als PDF-Formular unter "Downloads und Infos".
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Angaben zum Transportzeitraum
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Angaben zum Fahrtweg
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Angaben zur Ladung
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Technische Angaben zum Fahrzeug und zur Ladung
Höhe, Länge, Breite, Abmessungen, Achslasten, Gesamtgewichte und ähnliches
Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag kann bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk das den Transport durchführende Unternehmen entsprechend § 13 Handelsgesetzbuch seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat. Alternativ kann er auch bei der Erlaubnisbehörde gestellt werden, in deren Bezirk die erlaubnispflichtige Fahrt beginnt.
Informationen zur Antragstellung
Bitte stellen Sie den Antrag frühzeitig über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte VEMAGS, postalisch oder per Fax und senden ihn an:
Stadt Köln
Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Fax: 0221 / 221-27091
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter den Rufnummern 0221 / 221-26533, 0221 / 221-27664 oder 0221 / 221-26632 gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu Ausnahmeregelungen und Plaketten in der Umweltzone rufen Sie bitte die Hotline 0221 / 221-26013 an.
Umweltzone
Benötigen Sie eine Plakette zum Befahren der Umweltzone? Wir beraten Sie gerne.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Die Beantragung kann über VEMAGS, postalisch oder per Fax erfolgen.
Sie können sich auch vertreten lassen. Die Vertreterin oder der Vertreter benötigt eine schriftliche Vollmacht und muss sich ausweisen können.
Gebühren
Mit Wirkung vom 1. Januar 2021 ist die Berechnung der Gebühren bundesweit einheitlich vorgegeben. Die Gebühren bewegen sich in einem Rahmen zwischen 40 und 1.300 Euro.
Nähere Informationen zur Berechnung entnehmen Sie bitte dem Anhang zur Gebührennummer 263.1.1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Diese steht Ihnen unter "Rechtliche Voraussetzungen" zum Herunterladen zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen
- § 46 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für eine Genehmigung zur Unterschreitung der Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen
- § 46 Absatz 1 Nummer 5 in Verbindung mit § 18 Absatz 1 Satz 2, § 22 Absatz 2 bis 4 StVO für eine Genehmigung von Überbreite, Überhöhe oder Überlänge eines Fahrzeuges mit Ladung
- § 29 Absatz 3 StVO für eine Genehmigung von Abweichungen von den allgemein gesetzlich zugelassenen Abmessungen eines Fahrzeugs, dessen Achslasten und Gesamtgewicht sowie für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart der Fahrzeugführerin oder dem Fahrzeugführer kein ausreichendes Sichtfeld lässt
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-27745
- Telefax
- 0221 / 221-27091
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Fahrwegbestimmung für Schwer- und Sondertransporte
- Öffnungszeiten
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Montag und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Dienstag und Donnerstag, 8 bis 15 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
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