Diese Seite in Leichter Sprache anzeigen

Wenn Sie ungeeignet sind ein Fahrzeug zu führen, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen.

Zusätzliche Informationen

Wenn Zweifel an Ihrer Eignung zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, sind wir als Straßenverkehrsbehörde verpflichtet, diese Bedenken zu prüfen und Ihnen unter Umständen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Dies dient dem Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer*innen.

Gründe für die fehlende Eignung können sein:

  • gesundheitliche Einschränkungen beziehungsweise körperliche Beeinträchtigungen
  • Verkehrsstraftaten und wiederholte Verkehrsverstöße, also Punkte in Flensburg
  • Drogen- oder Alkoholmissbrauch.

In begründeten Ausnahmefällen können wir Ihnen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilen. Zu diesem Thema erhalten Sie weitere Informationen bei der Führerscheinstelle im Amt für öffentliche Ordnung.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens:

BuchstabenTelefonnummer
A bis K0221 / 221-26421
L bis Z0221 / 221-26548

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-22300
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln