Beschreibung
Sie benötigen für einen Führerscheinantrag bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) der Stadt Köln?
Benötigt werden
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Telefonische oder schriftliche Angaben, auch als Fax oder E-Mail, mit folgenden Inhalten:
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Ihren Namen, Geburtsnamen, Vornamen und Ihr Geburtsdatum
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falls vorhanden: Erteilungsdatum und Listen-Nummer des Führerscheins
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Angabe der Straßenverkehrsbehörde
mit Adresse, an die der Registerauszug gesandt werden soll. Ist Ihnen die Adresse nicht bekannt, so geben Sie bitte das zukünftige Orts- beziehungsweise Kreis-Kennzeichen an.
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Ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen
Der Registerauszug wird unmittelbar an das jetzt zuständige Straßenverkehrsamt gesandt. Eine Übersendung an Sie persönlich ist leider nicht möglich.
Allgemeine Informationen
Sie sind aus Köln fortgezogen und wollen bei der Straßenverkehrsbehörde Ihres jetzigen Wohnortes einen neuen Führerschein beantragen. Wenn Sie bisher noch keinen Kartenführerschein haben, werden Sie aufgefordert, einen Auszug aus dem Führerscheinregister der früheren Behörde beizubringen, die den Führerschein ausgestellt hat.
Wenn Ihr Führerschein in Köln ausgestellt wurde, sind die Daten in unserer Führerscheinzentraldatei gespeichert und Sie können bei uns einen Auszug erhalten.
Sie können auch eine Bestellung über unser gesichertes Kontaktformular an das Amt für öffentliche Ordnung schicken:
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können den Auszug telefonisch unter den Telefonnummern 0221 / 221-26234, 0221/221-26233 oder per Fax unter 0221 / 221-22300 anfordern.
Gebühren
Es werden keine Gebühren erhoben.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Führerscheinstelle
- Kundenzentrum Chorweiler
- Kundenzentrum Ehrenfeld
- Kundenzentrum Innenstadt
- Kundenzentrum Kalk
- Kundenzentrum Lindenthal
- Kundenzentrum Mülheim
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- Kundenzentrum Porz
- Kundenzentrum Rodenkirchen
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
Negativer Corona-Test bei Vorsprachen erforderlich
Für das Betreten von städtischen Dienstgebäuden sowie für standesamtliche Trauungen ist der Nachweis eines maximal 24 Stunden alten negativen Coronatests erforderlich. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Wir akzeptieren ausschließlich negative Ergebnisse von Corona-Teststellen, schriftlich oder digital.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung