Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Kauf oder Bau eines selbstgenutzten Eigenheims oder einer selbstgenutzten Eigentumswohnung mit zinsgünstigen Darlehen. Gefördert werden Haushalte mit:
- mindestens einer volljährigen Person und einem Kind im Sinne des § 32 I-V Einkommensteuergesetz (EStG) oder Schwangerschaft oder
- einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Beratung
Die Wohnraumförderdarlehen sind einkommensabhängig. Prüfen Sie daher zunächst mit dem Chancenprüfer der NRW.BANK, ob für Sie eine Förderung möglich ist.
Vor einer endgültigen Entscheidung für den Bau oder den Kauf einer Immobilie in Köln mit Fördermitteln ist ein persönliches Beratungsgespräch empfehlenswert.
Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bietet Ihnen das Amt für Wohnungswesen die Möglichkeit zu einem individuellen und kostenlosen Beratungsgespräch mit vorherige Terminabsprache.
Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres sowie des aktuellen Einkommens und ein Exposé zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.
Antragstellung
Wohnraumfördermittel werden nur auf Antrag bewilligt.
Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite der NRW.BANK.
Eine Aufstellung der notwendigen Mindestunterlagen für einen Antrag finden Sie im Downloadbereich (siehe oben).
Den Antrag auf ein Förderdarlehen stellen Sie bei der Bewilligungsbehörde, in deren Zuständigkeit Sie eine Immobile erwerben oder bauen wollen. Für das Kölner Stadtgebiet ist unser Amt für Wohnungswesen zuständig.
Für Fragen während der Antragsbearbeitung stehen wir Ihnen unter folgenden Telefonnummern zur Verfügung:
- Stadtbezirke Innenstadt und Rodenkirchen,
Telefon: 0221 / 221-24284
(Altstadt, Neustadt, Deutz, Bayenthal, Godorf, Hahnwald, Immendorf, Marienburg, Meschenich, Raderberg, Raderthal, Rodenkirchen, Rondorf, Sürth, Weiß, Zollstock) - Stadtbezirke Lindenthal, Kalk und Mülheim,
Telefon: 0221 / 221-22166
(Braunsfeld, Junkersdorf, Klettenberg, Lindenthal, Lövenich, Müngersdorf, Sülz, Weiden, Widdersdorf, Brück, Höhenberg, Humboldt/Gremberg, Kalk, Merheim, Neubrück, Ostheim, Rath/Heumar, Vingst, Buchforst, Buchheim, Dellbrück, Dünnwald, Flittard, Höhenhaus, Holweide, Mülheim, Stammheim) - Stadtbezirke Ehrenfeld und Nippes,
Telefon: 0221 / 221-21870
(Bickendorf, Bocklemünd/Mengenich, Ehrenfeld, Neuehrenfeld, Ossendorf, Vogelsang, Bilderstöckchen, Longerich, Mauenheim, Niehl, Nippes, Riehl, Weidenpesch) - Stadtbezirke Chorweiler und Porz,
Telefon: 0221 / 221-24286
(Blumenberg, Chorweiler, Esch/Auweiler, Fühlingen, Heimersdorf, Lindweiler, Merkenich, Pesch, Roggendorf/Thenhoven, Seeberg, Volkhoven/Weiler, Worringen, Eil, Elsdorf, Ensen, Gremberghoven, Grengel, Langel, Libur, Lind, Poll, Porz, Urbach, Wahn, Wahnheide, Westhoven, Zündorf)
Vorsprache
Um einen möglichen Anspruch auf Fördermittel unverbindlich zu prüfen und Ihre Fragen zur Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beantworten, bietet Ihnen das Amt für Wohnungswesen die Möglichkeit zu einem individuellen und kostenlosen Beratungsgespräch mit vorherige Terminabsprache.
Zu diesem Gespräch sollten Sie Unterlagen über das steuerpflichtige Bruttoeinkommen des letzten Kalenderjahres sowie des aktuellen Einkommens und ein Expose zu der in Frage kommenden Immobilie oder des Bauvorhabens mitbringen.
Gebühren
Wenn wir über Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von uns eine Förderzusage. Entsprechend der aktuellen Gebührensatzung beträgt die Gebühr hierfür zurzeit 1.000 Euro.
Rechtliche Voraussetzungen
Weitere detaillierte Informationen zur Wohnraumförderung und den gesetzlichen Grundlagen erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen oder der NRW.BANK.
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen NRW.BANKWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Wohnungsbauförderung
Am Kabellager 11
51063 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-24276
- Telefax
- 0221 / 221-23100
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Wohnungsbauförderung
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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