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Wenn Sie angeln möchten, müssen Sie im Besitz eines gültigen Fischereischeins und des Erlaubnisscheins für das Gewässer sein.

Den Fischereischein können Sie in den Meldehallen/Kundenzentren beantragen, wenn Sie zuvor eine Fischerprüfung bestanden haben und darüber ein Zeugnis vorlegen können.

Anmeldeformular

Information zur Anmeldung

Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antrag mit Ihrem kopierten Personalausweis (Vorder- und Rückseite) beziehungsweise Pass und aktueller Meldebescheinigung muss bis zum Anmeldeschluss bei unserer Unteren Jagd- und Fischereibehörde eingehen.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung mindestens eines Erziehungsberechtigten und dessen Ausweiskopie erforderlich.

Auf der Kopie des Personalausweises/Passes können folgende Felder geschwärzt werden:
Größe, Augenfarbe, Ausweisnummer, Bild, Staatsangehörigkeit, Ausstellungdatum und Unterschrift. Darüber hinaus gehende Schwärzungen machen eine Bearbeitung Ihres Antrags unmöglich, so dass diese dann nicht berücksichtigt werden kann.

Hinweis zur Prüfung

In der Fischerprüfung sind schriftliche Fragen, in deutscher Sprache, durch Ankreuzen zu beantworten. Es sind Fischarten auf Bildtafeln zu benennen und es werden der waidgerechte Zusammenbau eines Angelgerätes sowie die Bestimmung des notwendigen Zubehörs geprüft.

Dazu bieten Fischereiverbände und Gewerbetreibende Vorbereitungskurse an, die jedoch nicht verpflichtend sind. Unabhängig wo Sie einen Vorbereitungskurs besuchen oder auch wenn Sie sich im Selbststudium vorbereiten, gilt das sogenannte Wohnortprinzip (siehe dazu "Rechtliche Voraussetzungen"). Eine "freie Auswahl", wo die Fischereiprüfung abgelegt werden kann, besteht insoweit nicht.

Mit bestandener Prüfung wird Ihnen ein Zeugnis ausgehändigt, mit dem Sie den Fischereischein beantragen können.

Prüfungstermine, Anmeldeschluss, Prüfungsort

Die Fischerprüfungen 2024 finden statt vom:

  • 25. bis 27. Juni 2024 und 3. bis 5. Dezember 2024

Anmeldeschluss ist am 28. Mai 2024 beziehungsweise 5. November 2024.

Vor Beginn der Prüfung erfolgt ein Identitätsabgleich. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis oder Pass im Original mit. Andernfalls ist eine Teilnahme nicht möglich. Die Prüfungsgebühren werden nicht erstattet. 

Prüfungsort ist jeweils im

Liebfrauenhaus
Adamsstraße 21
51063 Köln-Mülheim

Aufgrund der diesjährigen Fischerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 25. bis 27. Juni 2024 und vom 3. bis 5. Dezember nicht besetzt.

Gebühren

Mit der verbindlichen Anmeldung werden Gebühren in Höhe von 50 Euro erhoben.

Den Bescheid darüber erhalten Sie mit der Einladung zu einem der Prüfungstermine.

Wenn Sie den theoretischen Prüfungsteil bestanden haben, aber die Wiederholung des nicht bestandenen praktischen Teils beantragen, fallen dafür nochmals Gebühren in Höhe von 30 Euro an.

Für die Ausnahmegenehmigung, die Fischerprüfung in einer anderen Fischereibehörde innerhalb NRW ablegen zu können, werden Gebühren in Höhen von 15 Euro erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Zur Fischerprüfung werden Personen mit ständigem Wohnsitz in Köln zugelassen, die am Prüfungstag mindestens 13 Jahre alt sind und für die kein Ausschließungsgrund nach § 4 Ziffer 2 Fischerprüfungsverordnung vorliegt (Betreuung).

Darüber hinaus kann zugelassen werden, wer außerhalb Kölns in NRW wohnt und eine Ausnahmeerlaubnis der zuständigen Unteren Fischereibehörde seines Wohnortes vorlegen kann. Die Zulassung auswärtiger Anmeldungen erfolgt jedoch nur im Rahmen freier Plätze und dann in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Die Feststellung, ob noch freie Plätze zur Verfügung stehen, kann erst nach Anmeldeschluss erfolgen, so dass leider auch Absagen erst kurz vor den Prüfungsterminen erfolgen können.

Wenn Sie in Köln wohnen, aber die Prüfung in einer anderen Fischereibehörde ablegen möchten, müssen dafür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Diese sind in einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung darzulegen, ebenso ist die andere Fischereibehörde und der voraussichtliche Prüfungstermin zu benennen, damit eine sachgerechte Entscheidung möglich ist.

Die Ausnahmegenehmigung muss spätestens sechs Wochen vor dem auswärtigen Abgabetermin beantragt werden und sie ist gebührenpflichtig.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Untere Jagd- und Fischereibehörde
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-22137 und -25181
Telefax
0221 / 221-6569713
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag: 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Für den Zeitraum vom 5. Februar bis 18. April 2024 gelten darüber hinaus folgende Öffnungszeiten:
Montag: 14 bis 16 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr
Mittwoch: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr

Aufgrund der diesjährigen Jägerprüfung ist die Untere Jagd- und Fischereibehörde vom 22. bis 25. April 2024 nicht besetzt.

Telefonische Anfragen unter Telefon 0221 / 221-25181 und 0221 / 221-22137 sind täglich möglich sowie schriftlich per Post oder per E-Mail.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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