Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der*die Inhaber*in der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes seinen*ihren Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.

Benötigte Dokumente

  • Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis und gegebenenfalls Zweigstellenerlaubnis erteilt worden ist.

  • Ein Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtstäume

    Zum Beispiel der Mietvertrag

  • Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung

    Die abschließende Raumabnahme erfolgt durch eine*n von der hiesigen Stelle beauftragte*n Sachverständige*n. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch einen gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.

  • Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule

    falls keine vorhandene Fahrschule übernommen werden sollte. Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

  • Eine schriftliche Erklärung,

    dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen sowie ein Verfügungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellung.

  • Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.

    Falls Sie nicht Fahrzeughalter*in sind, ist eine Nutzungsvereinbarung beizufügen.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis

  • Ein Unterrichtsraum, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge müssen zur Verfügung stehen.
  • Es muss gewährleistet sein, dass Sie nach den Umständen, insbesondere wegen der Anzahl der Zweigstellen oder Ihrer räumlichen Entfernung, die Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz erfüllen können.
  • Die Zweigstellenerlaubnis kann nur für Klassen erteilt werden, für die die antragstellende Person eine Fahrschulerlaubnis hat.
  • Die Zweigstellenerlaubnis muss unter dem gleichen Namen wie die Hauptstelle geführt werden.

Vorsprache

Aufgrund der vielen unterschiedlichen und individuellen Voraussetzungen für eine Zweigstellenerlaubnis empfehlen wir Ihnen, mit uns einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Zur Beantragung der Erlaubnis ist eine persönliche Vorsprache notwendig.

Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an die Rufnummer 0221 / 221-26820.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 84,40 Euro an. Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-22300
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

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