Sie wollen ein Immobilienprojekt (Wohnen, Gewerbe) verwirklichen, aber die Erschließung – öffentliche Abwasseranlagen, Straßen, Beleuchtung, Lärmschutzeinrichtungen – ist bisher nicht vorhanden?

Mit dem Abschluss einer vertraglichen Erschließungssicherung erlauben wir Ihnen, auf eigene Kosten die fehlenden öffentlichen Erschließungseinrichtungen selber zu planen und herzustellen.

Sie haben so die Möglichkeit, Ihr Projekt sowohl in zeitlicher als auch in finanzieller Hinsicht zu steuern. Sobald die Erschließungsanlagen endgültig ausgebaut sind, ist die Erschließungsbeitragspflicht nach dem Baugesetzbuch ausgeräumt.

Nähere Informationen zum Abschluss und zur Abwicklung einer vertraglichen Erschließungssicherung, beispielsweise

  • Erschließungsverträge
  • Erschließungsregelungen zu vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
  • Erschließungsregelungen zu sonstigen städtebaulichen Verträgen

erhalten Sie unter der Rufnummer 0221 / 221-25894.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Beitrags- und Erschließungsvertrags-Angelegenheiten
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
Zeichenerklärung
Telefax
0221 / 221-23639
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 13 Uhr
sowie nach besonderer Vereinbarung

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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