Beschreibung

Baudenkmäler, ortsfeste Bodendenkmäler und bewegliche Denkmäler sind zu schützen, zu pflegen, sinnvoll zu nutzen und wissenschaftlich zu erforschen. Wollen Sie diese beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder die bisherige Nutzung ändern, ist dafür eine Erlaubnis erforderlich.

Erlaubnispflichtig können beispielsweise sein: Abriss und Anbau, neuer Putz oder Anstrich, Anbringung einer Werbeanlage, Fenstererneuerung, Dacheindeckung, Sanierung der Heizung oder Haustechnik.

Auch für Veränderungen an Grabstätten, die unter Denkmalschutz stehen, müssen Sie eine Erlaubnis einholen.

Benötigt werden

  • Zum Ist-Zustand

    Fotos vom aktuellen Zustand des Baudenkmals (unbedingt erforderlich bei äußeren Veränderungen), Bestandspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten) und Schadensbeschreibung

  • Zum Soll-Zustand

    Maßnahmepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails), detaillierte Maßnahmenbeschreibung, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot sowie Begründung der Notwendigkeit der Maßnahme

  • Für Grabstätten

    Fotos des aktuellen Zustandes der Grabstätte, eventuell Schadensbeschreibung, detaillierte Darstellung der Maßnahmen, Kopien von Leistungsbeschreibung und Angebot

  • Schriftliche Vollmacht

    Im Falle einer Vertretung

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Wir empfehlen allerdings die vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG).

Denkmalschutzgesetz
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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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