Bei Ihnen liegt eine anerkannte Variante der Geschlechtsentwicklung vor? Dann haben Sie die Möglichkeit, Ihre Vornamen und die Angabe des Geschlechts in Ihrem Geburtenregister ändern zu lassen.

Dabei können Sie beliebige neue Vornamen wählen. Die Geschlechtsangabe kann männlich, weiblich oder divers lauten. Sie können auch eine komplette Streichung Ihrer bisherigen Geschlechtsangabe erklären.

Benötigte Dokumente

  • Urkunden

    Bitte legen Sie Ihre Geburtsurkunde vor. Sollten Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sein, wird zusätzlich ein aktueller Ausdruck Ihres Eheregisters benötigt. Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben oder diese aufgelöst sein sollte, ist die Vorlage einer aktuellen Lebenspartnerschaftsurkunde neben der Geburtsurkunde notwendig.

  • Identitätsnachweis und gegebenenfalls Aufenthaltstitel

    Bitte legen Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis vor.

  • Ärztliche Bescheinigung

    Damit Ihr Geburtseintrag zum Vornamen und Geschlecht abgeändert werden können, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass bei Ihnen eine Variante der Geschlechtsentwicklung vorliegt. Da es aktuell rechtliche Diskussionen um die Auslegung des Begriffs gibt, empfiehlt es sich, dass ein*e Ärzt*in die Variante der Geschlechtsentwicklung genau definiert. Diese liegt nur bei solchen Diagnosen vor, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genital oder die Gonaden nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden können.

  • gegebenenfalls Eidesstattliche Versicherung

    Sollte bei Ihnen in der Vergangenheit eine Variante der Geschlechtsentwicklung behandelt worden sein und die Behandlung nicht mehr oder nur durch eine unzumutbare Untersuchung nachgewiesen werden können, müssen Sie keine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Die Eidesstattliche Versicherung können Sie vor eine*r Notar*in abgeben.

Wer kann eine Erklärung abgeben?

Die Erklärung können neben deutschen Staatsangehörigen folgende Personen abgeben:

  • Asylberechtigte, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Geflüchtete, die eine Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft besitzen und ihren Wohnsitz in Deutschland haben
  • Staatenlose oder heimatlose Ausländer*innen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
  • Ausländer*innen, deren Heimatrecht keine vergleichbare Regelung kennt und die ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen

Kinder zwischen 14 und 18 Jahren benötigen zusätzlich die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Bei Kindern unter 14 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter die Erklärung ab.

Wo kann ich die Erklärung abgeben?

Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein. Sie können sie bei jedem Standesamt oder Notariat abgeben.

Wann wird die Erklärung wirksam?

  • Wenn Sie in Deutschland geboren wurden, wird die Erklärung mit Eingang bei Ihrem Geburtsstandesamt wirksam.
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geboren wurden, aber im Land geheiratet oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben, ist die Erklärung mit Eingang bei dem Standesamt wirksam, welches Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.
  • Falls für Sie kein deutscher Personenstandseintrag existiert, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

  • 21 Euro für die Erklärung
  • 10 Euro für eine aktuelle Urkunde

Die Gebühren können bar oder bargeldlos mit Karte bezahlt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Fortführung Personenstandsregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
115 oder 0221 / 221-0
Telefax
0221 / 221-6569133
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)

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