Beschreibung

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Die Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.

Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.

Aktuelles

Elternbeitrag im Dezember 2023

Der Rat hat beschlossen, die Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung für Dezember 2023 in den Einkommensstufen 2, 3 und 4 vollständig und in der Stufe 5 zur Hälfte zu erlassen. Wenn Sie in der Einkommensstufe 1 eingestuft sind, sind Sie ohnehin beitragsbefreit. Welche Einkommensstufe für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Beitragsbescheid. Die Entlastung ist möglich durch den "Stärkungspakt NRW".

Wir informieren Sie in der zweiten Novemberhälfte per Änderungsbescheid über diesen Erlass. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, werden wir den Elternbeitrag im Dezember nicht abbuchen, beziehungsweise den reduzierten Betrag abbuchen. Wenn Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, ändern Sie diesen bitte für Dezember 2023 entsprechend ab beziehungsweise pausieren Sie den Dauerauftrag.

Ab wann werden meine Kinder beitragsfrei betreut?

Seit 1. August 2020 werden Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Schulpflicht beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.

Kinder, die am 1. August 2024 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2022 beitragsfrei. Kinder, die am 1. August 2025 schulpflichtig werden, sind seit 1. August 2023 beitragsfrei. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat darauf keine Auswirkung.

Sie müssen keinen Antrag stellen. Wir senden Ihnen die Festsetzungsbescheide unaufgefordert zu. Sollten seit 1. August 2023 auch Geschwisterkinder betreut werden, erhalten Sie für diese einen separaten Bescheid.

Berechnen Sie, wann Sie von der Beitragspflicht entbunden sind.

Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig seit 1. August 2020

Kinder unter 2 Jahren

Einkommen pro JahrStundensatz für die 1. bis 25. StundeStundensatz ab der 26. bis zur 35. StundeStundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.5420,510,140,16
bis 36.8131,110,300,35
bis 49.0841,760,480,55
bis 61.3552,480,700,77
bis 78.0003,060,850,95
bis 100.0003,981,111,22
über 100.0004,771,331,47


Kinder ab 2 und unter 3 Jahren

Einkommen pro JahrStundensatz für die 1. bis 25. StundeStundensatz ab der 26. bis zur 35. StundeStundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.5420,510,140,16
bis 36.8131,110,300,35
bis 49.0841,680,460,52
bis 61.3552,250,640,70
bis 78.0002,550,710,79
bis 100.0003,060,850,94
über 100.0003,671,021,13


Kinder über 3 Jahren

Einkommen pro Jahr

Stundensatz für die 1. bis 25. StundeStundensatz ab der 26. bis zur 35. StundeStundensatz ab der 36. Stunde
bis 12.2710,000,000,00
bis 24.5420,160,050,05
bis 36.8130,290,080,16
bis 49.0840,650,191,04
bis 61.3551,040,291,58
bis 78.0001,370,382,11
bis 100.0001,640,462,53
über 100.0001,970,553,04

 

Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.

Beitragsrechner Kindertagespflege

Berechnungsbeispiel

Kind unter 3 Jahren, Betreuungszeit 30 Wochenstunden
Jahreseinkommen bis 36.813 Euro

Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:

BetreuungStundensatzBetreuungsdauerSumme
1. bis 25. Stunde1,11 Euro25 Stunden27,75 Euro
26. bis 30. Stunde0,30 Euro5 Stunden1,50 Euro

 

Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.

Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.

Beitrag pro WocheMuliplikatorBeitrag pro Monat
29,25 Euro4,333126,74 Euro

Vorsprache

Eine Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können uns die Unterlagen per Post, Fax oder Kontaktformular senden. Sie können die Unterlagen auch in einem Umschlag in den Briefkasten am Eingang des Kalk Karrees, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln, einwerfen. Bitte geben Sie dabei Ihr Kassenzeichen an, falls bereits vorhanden. Dieses beginnt mit 745 und ist auf unseren Bescheiden angegeben.

Kontaktformular mit der Möglichkeit, Unterlagen hochzuladen

Rechtliche Voraussetzungen

Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen

Satzung im Kölner Stadtrecht
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