Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenDie Höhe Ihres Elternbeitrages für Kindertageseinrichtungen und außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGTS) orientiert sich an Ihrem Einkommen und an der von Ihnen gewählten Betreuungsform. Im Elternbeitrag sind die Kosten für ein Mittagessen nicht enthalten. Dieses ist an den Träger der Einrichtung zu zahlen und in Köln unterschiedlich hoch. In städtischen Kindertageseinrichtungen beträgt es derzeit 2,50 Euro je Mahlzeit. Zu den Kosten des Mittagessens gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen des Bildungspakets. Weitere Informationen finden Sie weiter unten.
Zur Festsetzung des Elternbeitrages füllen Sie bitte die im Downloadservice befindliche Einkommenserklärung aus und reichen sie mit den notwendigen Nachweisen bei uns ein. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt über den Begriff des Einkommens entnehmen.
Aktuelles
Am 29. November 2019 hat der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Ausweitung der Beitragsfreiheit in der Vorschulzeit beschlossen. Danach werden seit 1. August 2020 Kinder in den letzten beiden Jahren vor der Einschulung beitragsfrei in öffentlich geförderten Kindertageseinrichtungen und bei öffentlich geförderten Kindertagespflegepersonen betreut.
Diese Regelung gilt erstmalig für Kinder, die am 30. September 2020 das vierte Lebensjahr vollendet haben und am 1. August 2022 schulpflichtig werden. Eine vorzeitige oder spätere Einschulung hat keine Auswirkung auf die Beitragsfreiheit. Sie müssen keinen Antrag stellen. Wir schicken Ihnen die Festsetzungsbescheide unaufgefordert zu.
Kinder, die zum 1. August 2021 eingeschult werden, sind ab dem 1. August 2020 beitragsfrei. Die Beitragsbescheide für diese Kinder haben wir bereits versandt. Sollten ab dem 1. August 2020 auch Geschwisterkinder betreut werden, erhalten Sie für diese noch einen separaten Bescheid.
Wenn sich Ihr Elternbeitrag im neuen Kindergartenjahr ab 1. August 2020 ändert, erhalten Sie Anfang August 2020 einen Bescheid. Wenn Ihr Kind zum 1. August 2020 erstmals in eine Betreuung kommt, erhalten Sie ebenfalls Anfang August 2020 einen Bescheid.
Bei Neuaufnahmen können wir die Bescheide allerdings erst verschicken, nachdem uns die Einrichtung die Anmeldung übermittelt hat.
Elternbeiträge je Betreuungsstunde, gültig seit 1. August 2020
Kinder unter 2 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,51 | 0,14 | 0,16 |
bis 36.813 | 1,11 | 0,30 | 0,35 |
bis 49.084 | 1,76 | 0,48 | 0,55 |
bis 61.355 | 2,48 | 0,70 | 0,77 |
bis 78.000 | 3,06 | 0,85 | 0,95 |
bis 100.000 | 3,98 | 1,11 | 1,22 |
über 100.000 | 4,77 | 1,33 | 1,47 |
Kinder ab 2 und unter 3 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,51 | 0,14 | 0,16 |
bis 36.813 | 1,11 | 0,30 | 0,35 |
bis 49.084 | 1,68 | 0,46 | 0,52 |
bis 61.355 | 2,25 | 0,64 | 0,70 |
bis 78.000 | 2,55 | 0,71 | 0,79 |
bis 100.000 | 3,06 | 0,85 | 0,94 |
über 100.000 | 3,67 | 1,02 | 1,13 |
Kinder über 3 Jahren
Einkommen pro Jahr | Stundensatz für die 1. bis 25. Stunde | Stundensatz ab der 26. bis zur 35. Stunde | Stundensatz ab der 36. Stunde |
---|---|---|---|
bis 12.271 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
bis 24.542 | 0,16 | 0,05 | 0,05 |
bis 36.813 | 0,29 | 0,08 | 0,16 |
bis 49.084 | 0,65 | 0,19 | 1,04 |
bis 61.355 | 1,04 | 0,29 | 1,58 |
bis 78.000 | 1,37 | 0,38 | 2,11 |
bis 100.000 | 1,64 | 0,46 | 2,53 |
über 100.000 | 1,97 | 0,55 | 3,04 |
Alle Beträge in der Tabelle in Euro. Angerechnet werden "Positive Einkünfte" im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Das ist das Bruttoeinkommen minus der Werbungskosten.
Berechnungsbeispiel
Kind unter 3 Jahren, Betreuungszeit 30 Wochenstunden
Jahreseinkommen bis 36.813 Euro
Der Elternbeitrag errechnet sich wie folgt:
Betreuung | Stundensatz | Betreuungsdauer | Summe |
---|---|---|---|
1. bis 25. Stunde | 1,11 Euro | 25 Stunden | 27,75 Euro |
26. bis 30. Stunde | 0,30 Euro | 5 Stunden | 1,50 Euro |
Der Stundensatz von 1,11 Euro wird mit 25 multipliziert. Für die restlichen 5 Stunden gilt der Stundensatz von 0,30 Euro, mulipliziert mit 5. In der Summe ergibt das einen wöchentlich zu zahlenden Beitrag in Höhe von 29,25 Euro.
Um auf den Monatsbeitrag zu kommen, wird der wöchentliche Beitrag mit 4,333 (52 Wochen geteilt durch 12 Monate) multipliziert. Somit ergibt sich in unserem Beispiel ein monatlicher Beitrag in Höhe von 126,74 Euro.
Beitrag pro Woche | Muliplikator | Beitrag pro Monat |
---|---|---|
29,25 Euro | 4,333 | 126,74 Euro |
Vorsprache
Eine Vorsprache ist nicht erforderlich.
Rechtliche Voraussetzungen
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen zu Kindertageseinrichtungen, der Kindertagespflege und außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschulen
Satzung im Kölner StadtrechtWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- 0221 / 221-0
- Telefax
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- E-Mail an Elternbeiträge Kindertagesbetreuung und Offener Ganztag
- Öffnungszeiten
-
Montag, Dienstag, Donnerstag, 8 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15 Uhr
Freitag, 8 bis 12 Uhr
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
-
Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
Downloads und Infos
- Erklärung zum Einkommen zur Erhebung von Elternbeiträgen
- Merkblatt über den Begriff des Einkommens
- Antrag auf Ratenzahlung für Rückstände beim Elternentgelt
- Beitragsrechner Kindertagespflege
- Berechnen Sie, wann Sie von der Beitragspflicht entbunden sind.
- Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus in Kindertagespflegestellen
- Häufige Fragen und Antworten zu Elternbeiträgen
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