Beschreibung
Wenn Sie Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen wollen, muss der Betriebsort dafür als geeignet anerkannt werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Geeignetheitsbestätigung.
Benötigt werden
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Formloser schriftlicher Antrag
-
Generelle Aufstellerlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
in Kopie
Informationen zum Aufstellen von Spielgeräten
Die Geeignetheitsbestätigung wird ausgestellt, wenn ein Betrieb für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet ist. Beispielsweise dürfen Geldspielgeräte in Spielhallen und in begrenzter Anzahl in Schankwirtschaften und in Speisewirtschaften, nicht aber auf Volksfesten, Jahrmärkten und in Trinkhallen aufgestellt werden.
Wo und wieviele Spielgeräte aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung).
Voraussetzung für die Geeignetheitsbescheinigung ist eine generelle Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Diese Erlaubnis sagt aus, dass die jeweilige Person berechtigt ist Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufzustellen.
Sollen die Spielgeräte in einer Spielhalle aufgestellt werden, benötigen Sie zusätzlich eine Spielhallenerlaubnis.
Informationen zur Kölner Spielautomatensteuer entnehmen Sie bitte der
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Gebühren
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Geräte und der Art des Betriebes und liegt zwischen 30 und 600 Euro.Sie können die Gebühr direkt bar bezahlen oder überweisen.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 33 Gewerbeordnung (GewO) und die Verordnung über Spielgeräte und andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit (SpielV)
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Kontakt und Erreichbarkeit
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- Öffnungszeiten
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Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!
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