Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie möchten nach Ihrer Eheschließung oder Verpartnerung einen Doppelnamen führen?
Dies setzt voraus, dass Sie bei der Trauung zunächst einen gemeinsamen Namen bestimmen, den Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen. Diesem gemeinsamen Namen können Sie Ihren Geburtsnamen oder anderen Familiennamen voranstellen oder anfügen. Den gemeinsame Namen können Sie aber auch noch nach der Trauung bestimmen.
Benötigt werden
-
Personalausweis oder Reisepass
-
Aktuelle beglaubigte Abschrift des Eheregisters
Wenn Sie bei uns geheiratet haben, liegt Ihr Eheregister hier vor. Ist Ihre Ehe im Ausland geschlossen worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
-
Aktuelle Lebenspartnerschaftsurkunde
Wenn Sie Ihre Lebenspartnerschaft bei uns begründet haben, liegt Ihr Register hier vor. Ist Ihre Partnerschaft im Ausland begründet worden oder einer von Ihnen nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.
Informationen rund um den Doppelnamen
Doppelnamen können nach deutschem Recht entstehen, wenn Sie Ihrem Ehenamen oder Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen beziehungsweisen den zur Zeit der Trauung geführten Familiennamen voranstellen oder anfügen.
Den Doppelnamen kann nur die Person führen, deren Name nicht zum Ehenamen beziehungsweise zum Lebenspartnerschaftsnamen gewählt wurde.
Sie können die Erklärung bei jedem Standesamt abgeben. Sie wird aber erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister beziehungsweise Ihr Lebenspartnerschaftsregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung ein Doppelname gebildet werden. Das wird insbesondere dann als zulässig angesehen, wenn es sich bei dem Familienname um einen sogenannten Sammelnamen, wie zum Beispiel Meyer, Maier, Müller, Schmidt, Schmitz handelt und eine Verwechslungsgefahr durch die Namensänderung beseitigt wird.
Wo wird mein Eheregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland geheiratet haben, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie geheiratet haben.
Haben Sie für Ihre im Ausland geschlossene Ehe vor dem 24. Februar 2007 ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie die Ablichtung aus dem Eheregister bei dem Standesamt, wo Sie zu diesem Zeitpunkt gemeinsam gewohnt haben.
Ist die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach dem 24. Februar 2007 erfolgt, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.
Wo wird mein Lebenspartnerschaftsregister geführt?
Wenn Sie in Deutschland Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben, wird das Register bei dem Standesamt geführt und aufbewahrt, wo Sie Ihre Lebenspartnerschaft begründet haben.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Gebühren
Für die Erklärung wird eine Gebühr von 21 Euro erhoben. Eine Bescheinigung über die neue Namensführung kostet 9 Euro.
Die Gebühren können bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlt werden.
War dieser Artikel hilfreich für Sie?
Ihre Meinung ist uns wichtig:
Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern. Bitte beachten Sie! Alle Eingabefelder sind Pflichtfelder (mit * gekennzeichnet) und müssen von Ihnen ausgefüllt werden.
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Eheregister
Gülichplatz 1-3
50667 Köln - Zugänglichkeit
-
-
- Telefon
- 0221 / 221-28135
- Telefax
- 0221 / 221-25788
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Eheregister
- Öffnungszeiten
-
Ohne Termin:
Montag, Dienstag und Donnerstag, 8 bis 12:30 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Unsere Terminzeiten:
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr
Online Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 5, 7 und 9 (Haltestelle Heumarkt)
Stadtbahn-Linie 5 (Haltestelle Rathaus)
Stadtbahn-Linien 16 und 18 (Haltestelle Dom/Hbf)
Bus-Linien 106, 132 und 133 (Haltestelle Heumarkt)
S-Bahn-Linien: S 6, S 11, S 12 und, S 13, S19, RB 25 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Köln Hauptbahnhof)
Fahrplanschnellsuche
