Sie können sowohl Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten in digitaler Form oder in Papierform bei uns einreichen. 

Bitte beachten Sie:

  • Alle anderen Antragsarten können Sie bis auf weiteres nur in Papierform beantragen. 
  • Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie uns in diesen Fällen einen Hinweis. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter Kontakt.

 

Wie stelle ich einen digitalen Bauantrag?

1. Sie registrieren sich

Um Bauanträge online zu stellen, benötigen Sie ein BundID-Konto. Hierzu reicht die Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort, eine Anmeldung mit Personalausweis ist optional und nicht erforderlich. Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur Kontoerstellung finden Sie auf der Internetseite von BundID.

Wenn Sie als entwurfsverfassende Person den Antrag hochladen, geben Sie bitte neben der Anschrift Ihres Architekturbüros auch den Büronamen an. 

Weitere Informationen und Registrierung BundID-Konto

2. Sie stellen den Antrag im Bauportal.NRW

Hier geht es zur digitalen Bauantragstellung für vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018
Hier geht es zur digitalen Bauantragstellung für große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW 2018

Die Links führen Sie zu den jeweiligen Antragsassistenten des Bauportal.NRW.

Auf den Internetseiten des Bauportal.NRW finden Sie weitere Informationen, wie zum Beispiel einen Vordruck zur Vollmacht, die Nutzungsbedingungen des Antragsassistenten oder ein Infoblatt zur elektronischen Antragstellung.  

Damit Ihr Antrag von uns bearbeitet werden kann, müssen Sie die im Infoblatt angegebenen Voraussetzungen für die Bauvorlagen unbedingt einhalten. So ist es beispielsweise notwendig, dass alle Layer in einem Plan auf einer Ebene zusammengeführt werden. 

Dokumente zu den Antragsassistenten des Bauportal.NRW
Nutzungsbedingungen zum Antragsassistenten des Bauportal.NRW

3. So geht es weiter

Nachdem Sie den Antrag über das Bauportal.NRW hochgeladen haben, wird dieser an uns übermittelt und von uns geprüft. Sie erhalten dann von uns ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+. Öffnen Sie die Vorgangsauskunft+ über den untenstehenden Link und geben Sie in der Anmeldemaske das Aktenzeichen und die PIN ein, die Sie in unserem Schreiben erhalten haben. Nun können Sie den aktuellen Stand Ihres Verfahrens und mögliche Aufforderungen zur Nachbesserung Ihrer Antragsunterlagen einsehen. 

Sollten Sie dieses Schreiben nicht innerhalb von 3 Wochen erhalten, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Bauaufsichtsamt unter "Sie haben Fragen?" Kontakt mit uns auf.

Vorgangsauskunft+

Fehlermeldung

Beim Öffnen von elektronisch signierten Dokumenten kann es in Einzelfällen zu Fehlermeldungen kommen. Diese Fehlermeldungen lauten: "Es gibt bei mindestens einer Unterschrift Probleme." und "Die Gültigkeit der Unterschrift ist unbekannt".

Die Rechtswirksamkeit der Signatur wird durch die Fehlermeldung nicht beeinflusst. Die Signatur ist uneingeschränkt gültig. Die Fehlermeldungen sind uns bekannt, wir arbeiten an einer Lösung.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Probleme bei der Antragstellung über das Bauportal.NRW haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite Bauportal.NRW: 

Kontaktformular Bauportal NRW

Wenn Sie weitere Fragen zum Antrag haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

Kontaktformular Bauaufsichtsamt

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen werden Sie auf unseren umfangreichen Infoseiten zu den verschiedenen Antragsarten fündig. Die meisten Informationen dort gelten auch für digitale Bauanträge.

Informationen zu Bauanträgen im analogen Verfahren

Gebühren

Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren. 

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet:

Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Beteiligung weiterer Ämter und anderes werden gesondert berechnet. 

Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Antragsberatung der Bauaufsicht
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-33363 - Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Telefax
0221 / 221-22567
Kontakt
Öffnungszeiten

Bitte beachten Sie, dass für alle Dienstleistungen des Amtes vor Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbart werden müssen.

Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
Dienstag, 8 bis 18 Uhr
Mittwoch und Freitag, 8 bis 12 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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