Beschreibung

Sie können sowohl Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren als auch im Baugenehmigungsverfahren für große Sonderbauten in digitaler Form oder in Papierform bei uns einreichen. 

Bitte beachten Sie:

  • Alle anderen Antragsarten können Sie bis auf weiteres nur in Papierform beantragen. 
  • Falls für Ihr Vorhaben Baulasten erforderlich sind, müssen Sie diese parallel in Papierform beantragen. Bitte geben Sie uns in diesen Fällen einen Hinweis. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter Kontakt.

 

Wie stelle ich einen digitalen Bauantrag?

1. Sie registrieren sich

Um Bauanträge online zu stellen, benötigen sie ein BundID-Konto. Das  Servicekonto.NRW steht seit Anfang September nicht mehr zur Verfügung.  Hinweise zur Registrierung und weitere Informationen zur Kontoerstellung finden Sie über den Link unten.

Wenn Sie als entwurfsverfassende Person den Antrag hochladen, geben Sie bitte neben der Anschrift Ihres Architekturbüros auch den Büronamen an. 

Hier geht es zur Registrierung für das BundID-Konto

2. Sie stellen den Antrag im Bauportal.NRW

Hier geht es zur digitalen Bauantragstellung für vereinfachte Verfahren nach § 64 BauO NRW 2018
Hier geht es zur digitalen Bauantragstellung für große Sonderbauten nach § 65 BauO NRW 2018

Die Links führen Sie zu den jeweiligen Antragsassistenten des Bauportal.NRW.

Auf den Internetseiten des Bauportal.NRW finden Sie weitere Informationen, wie zum Beispiel ein Infoblatt, einen Vordruck zur Vollmacht oder die Nutzungsbedingungen des Antragsassistenten.

Dokumente zu den Antragsassistenten des Bauportal.NRW
Nutzungsbedingungen zum Antragsassistenten des Bauportal.NRW

3. So geht es weiter

Nachdem Sie den Antrag über das Bauportal.NRW hochgeladen haben, wird dieser an uns übermittelt und von uns geprüft. Sie erhalten dann von uns ein Schreiben mit Ihren Zugangsdaten zur Vorgangsauskunft+. Öffnen Sie die Vorgangsauskunft+ über den untenstehenden Link und geben Sie in der Anmeldemaske das Aktenzeichen und die PIN ein, die Sie in unserem Schreiben erhalten haben. Nun können Sie den aktuellen Stand Ihres Verfahrens und mögliche Aufforderungen zur Nachbesserung Ihrer Antragsunterlagen einsehen. 

Sollten Sie dieses Schreiben nicht innerhalb von 3 Wochen erhalten, nehmen Sie bitte über das Kontaktformular Bauaufsichtsamt unter "Sie haben Fragen?" Kontakt mit uns auf.

Vorgangsauskunft+

Fehlermeldung

Beim Öffnen von elektronisch signierten Dokumenten kann es in Einzelfällen zu Fehlermeldungen kommen. Diese Fehlermeldungen lauten: "Es gibt bei mindestens einer Unterschrift Probleme." und "Die Gültigkeit der Unterschrift ist unbekannt".

Die Rechtswirksamkeit der Signatur wird durch die Fehlermeldung nicht beeinflusst. Die Signatur ist uneingeschränkt gültig. Die Fehlermeldungen sind uns bekannt, wir arbeiten an einer Lösung.

Sie haben Fragen?

Wenn Sie Probleme bei der Antragstellung über das Bauportal.NRW haben, nutzen Sie bitte das Kontaktformular auf der Seite Bauportal.NRW: 

Kontaktformular Bauportal NRW

Wenn Sie weitere Fragen zum Antrag haben, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular:

Kontaktformular Bauaufsichtsamt

Bei Fragen zu den Antragsunterlagen werden Sie auf unseren umfangreichen Infoseiten zu den verschiedenen Antragsarten fündig. Die meisten Informationen dort gelten auch für digitale Bauanträge.

Informationen zu Bauanträgen im analogen Verfahren

Gebühren

Die Gebühren unterscheiden sich nicht von denen für das analoge Bauantragsverfahren. 

Die Höhe hängt vom Einzelfall ab und kann sich auch durch Zu- und Abschläge verändern, beträgt jedoch mindestens 50 Euro. Sie hängt unter anderem vom Rauminhalt und dem Rohbauwert Ihres Vorhabens ab. Bei Neuerrichtungen oder Erweiterungen wird folgende Formel angewendet:

Rohbauwert (Tabelle Z 201, Anlage 1) x umbauter Raum (Bruttorauminhalt in Kubikmeter) x Sechs- oder Zehntausendstel (je nach Gebäudeart)

Baulasten, Befreiungen, Abweichungen, Beteiligung weiterer Ämter und anderes werden gesondert berechnet. 

Die Gebühr wird auf Basis der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet. Einen Link zur Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen finden Sie unter "Rechtliche Voraussetzungen", maßgeblich ist die Tarifstelle 02 (Teil I und II).

Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
Bus-Linien 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz/LANXESS arena)
S-Bahn Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz/Messe)

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