Wenn Sie das Bewachungsgewerbe ausüben wollen, benötigen Sie hierfür eine besondere Erlaubnis. Dies gilt sowohl für den Objektschutz, als auch für den Personenschutz.

Bitte beachten Sie, dass die nachfolgend genannten Unterlagen von Ihrem Ausstellungsdatum an drei Monate anerkannt werden!

Benötigte Dokumente

  • Schriftlicher Antrag

    Den Antrag stellen Sie in der Gewerbeabteilung des Ordnungsamtes, in dessen Bereich die Betriebsstätte liegt, in Köln also beim Amt für öffentliche Ordnung - Gewerbeangelegenheiten. Die Kontaktdaten finden Sie hier unter "Kontakt". Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.

  • Personalausweis oder Nationalpass

    Ausländische Staatsangehörige, außer EU-Angehörige, benötigen zudem eine Aufenthaltserlaubnis, die zur Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit berechtigt. Bei einer Tätigkeit als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer einer jurististischen oder als Stellvertreter einer natürlichen Person benötigen Sie diese zur Ausübung einer vergleichbaren unselbstständigen Tätigkeit.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister

    nach Belegart 9. Den Auszug können natürliche und juristische Personen direkt bei der Abteilung Gewerbeangelegenheiten beantragen. Natürliche Personen können den Auszug auch bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anfordern. Wenn Sie in Köln wohnen, wenden Sie sich an ein Kundenzentrum Ihrer Wahl.

  • Auskunft in Steuersachen des Finanzamtes,

    in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte.

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Gemeindesteueramtes

    des Wohnortes, in dessen Bezirk die jeweilige Person in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie können in Köln die Unbedenklichkeitsbescheinigung online oder per Fax anfordern. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Ähnliche Dienstleistungen" weiter unten. Sollten Sie außerhalb Kölns wohnen, dann erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

  • Auszug aus der Schuldnerkartei für den Zeitraum ab 1. Januar 2013

    über das Vollstreckungsportal der Länder (§ 882 b ZPO - Zivilprozessordnung - nach Änderung des Zwangsvollstreckungsrechts ab 1. Januar 2013). Nur über Internet erhältlich. Sofern Sie über keinen Internetzugang verfügen, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht, Abteilung Schuldnerverzeichnis.

  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts

    derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk die oder der Gewerbetreibende, beziehungsweise die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter, in den letzten drei Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatte. Sie erhalten den Auszug beim für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Wenn Sie in Köln als wohnhaft gemeldet sind, in: 50939 Köln, Luxemburger Straße 101 (Justizzentrum).

  • Nachweis über den Abschluss von Haftpflichtversicherungen

    Bei Personenschutz gegen Personenschäden mindestens 1.000.000 Euro, bei Objektschutz gegen Sachschäden mindestens 250.000 Euro, gegen das Abhandenkommen bewachter Sachen mindestens 15.000 Euro, gegen reine Vermögensschäden mindestens 12.500 Euro.

  • Nachweis der Sachkundeprüfung bei der IHK

  • Handelsregisterauszug

    nur bei juristischen Personen

  • Gesellschaftsvertrag

    sowie das Gesellschafterverzeichnis (bei juristischen Personen)

Antrag durch eine juristische Person

Stellen Sie den Antrag als juristische Person, also als Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), als eingetragener Verein oder Ähnliches? Dann sind die Zuverlässigkeitsnachweise sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen, also

  • Geschäftsführerin oder Geschäftsführer,
  • Vorstandsvorsitzende oder Vorstandsvorsitzender

bei der Antragstellung vorzulegen.

Vorsprache

Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache der oder des Gewerbetreibenden erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt Die Gebühr für die Erteilung einer Bewachungserlaubnis liegt zwischen 250 € bis 5000 € (Gebührenrahmen)

Hinzu kommen die Gebühren für den Auszug aus dem Gewerbezentralregister in Höhe von 13 Euro.

Ein Antrag ist auch dann gebührenpflichtig,

  • wenn Sie ihn zurücknehmen, aber bereits mit seiner Bearbeitung begonnen wurde,
  • wenn der Antrag abgelehnt wird.

Dies gilt allerdings nicht, wenn er wegen Unzuständigkeit abgelehnt wurde. Die Gebühr beträgt in beiden Fällen dann in der Regel 75 Prozent der Gebühr, die für eine Erlaubnis fällig gewesen wäre. (§ 15 Absatz 2 Gebührengesetz)

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Bewachungsgewerbe
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27834
Telefax
0221 / 221-26480
Kontakt
Öffnungszeiten

Nur nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn: Linien 1, 3, 4, 9
Bus: Linien 150, 153, 156
Haltestelle: Bf. Deutz-Messe LANXESS arena, Deutz Technische Hochschule (Linien 1, 9, 153)
S-Bahn: Linien S6, S11, S12, S13, S19 sowie RE-RB- und Fernverkehr

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln

Downloads und Infos