Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden regelmäßig Kontrollen in Betrieben statt, die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände herstellen und/oder in den Verkehr bringen.
Wenn eine Betriebsinhaberin oder ein Betriebsinhaber von sich aus eine Kontrolle und Erläuterung wünscht, weil sie oder er zum Beispiel den Betrieb verkaufen möchte, so ist auch das möglich.
Regelkontrollen - Ausweitung der Gebührenpflicht
Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei Regelkontrollen in Lebens- und Futtermittelbetrieben die Gebührenpflicht eingeführt. Danach werden für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Vorsprache
Die Betriebsbesichtigung ist nach telefonischer Terminabsprache mit uns möglich. Wir sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 0221 / 221-24794
Gebühren
Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro,
längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.
Rechtliche Voraussetzungen
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelhygieneverordnung und andere.
30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen VerwaltungsgebührenordnungKontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln -
-
- Telefon
- 0221 / 221-26211
- Telefax
- 0221 / 221-27616
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Anfahrt
Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz-Markt)
Bus-Linien 152, 154, 160, 161 und 162 (Haltestelle Porz-Markt)