Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung finden regelmäßig Kontrollen in Betrieben statt, die Lebensmittel, kosmetische Mittel und Bedarfsgegenstände herstellen und/oder in den Verkehr bringen.

Wenn eine Betriebsinhaberin oder ein Betriebsinhaber von sich aus eine Kontrolle und Erläuterung wünscht, weil sie oder er zum Beispiel den Betrieb verkaufen möchte, so ist auch das möglich.

Regelkontrollen - Ausweitung der Gebührenpflicht

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei Regelkontrollen in Lebens- und Futtermittelbetrieben die Gebührenpflicht eingeführt. Danach werden für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro fällig, längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Vorsprache

Die Betriebsbesichtigung ist nach telefonischer Terminabsprache mit uns möglich. Wir sind dienstags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 9 Uhr unter folgenden Telefonnummern erreichbar: 0221 / 221-24794

Gebühren

Für Kontrollen von bis zu 60 Minuten Zeitumfang vor Ort 77 Euro,

längere Kontrollen werden nach Zeitaufwand berechnet.

Rechtliche Voraussetzungen

Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, Lebensmittelhygieneverordnung und andere.

30. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Lebensmittel-, Kosmetik-, Tabak- und Bedarfsgegenständeüberwachung
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70
51143 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26211
Telefax
0221 / 221-27616
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 Uhr bis 15 Uhr
Freitag 9 Uhr bis 13 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Porz-Markt)
Bus-Linien 152, 154, 160, 161 und 162 (Haltestelle Porz-Markt)

Fahrplanschnellsuche

Fahrplansuche auf KVB.koeln