Beschreibung

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Bitte beachten Sie unseren allgemeinen Hinweis zur Öffnung städtischer Einrichtungen. Sie können uns Ihre Anträge und Unterlagen auch per Post schicken, oder nutzen Sie unseren Hausbriefkasten. Wir antworten Ihnen und Sie erhalten Ihre Leistungen weiterhin.

Wenn Sie keine Angehörigen oder andere Personen haben, denen Sie eine Vorsorgevollmacht anvertrauen wollen oder können, empfehlen wir Ihnen die Festlegung einer Betreuungsverfügung. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie sicherstellen, dass eine bestimmte Betreuerin oder ein bestimmter Betreuer für Sie bestellt wird. Damit Ihre Betreuungsverfügung im Ernstfall gültig ist und anerkannt wird, ist einiges zu beachten. Bei dem Erstellen Ihrer Betreuungsverfügung beraten wir Sie gern.

Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers

Wenn Sie hilfebedürftig werden, muss das Betreuungsgericht eine Betreuung für Sie anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie nicht nur eine Person für Ihre Betreuung vorschlagen, sondern auch bestimmte Personen ausschließen. Außerdem können Sie Einfluss auf das spätere Handeln Ihrer Betreuerin oder Ihres Betreuers nehmen. Zum Beispiel können Sie die Aufnahme in eine ganz bestimmte Pflegeeinrichtung festlegen.

Mit Ihrer Betreuungsverfügung schlagen Sie vor, wer Sie bei Hilfebedürftigkeit am besten betreut. Die Entscheidung darüber, legen Sie jedoch in die Hände eines Richters am Betreuungsgericht.

Rufnummern der Betreuungsbehörde

Sie erreichen uns unter folgender Servicenummer:
0221 / 221-27610

 

Weiterführende Informationen

Gesetzliche Betreuung

Auf den Webseiten des Bundesministeriums der Justiz und des Justizportals Nordrhein-Westfalen erhalten Sie weitere Informationen und Formulare zur Betreuungsverfügung.

Bundesministerium der Justiz
Justizportal Nordrhein-Westfalen
Vollstreckungsportal der Länder

Vorsprache

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Gebühren

Es fallen Gebühren in Höhe von 10 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften auf der Betreuungsverfügung an. Das gilt auch für Handzeichen, die eine Unterschrift ersetzen können.

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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