Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenWir informieren und beraten Gemeinschaftseinrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger über Infektionskrankheiten. In bestimmten Fällen ordnen wir Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen beziehungsweise zur Vermeidung von deren Ausbreitung an.
Themen
- Umgang mit Infektionskrankheiten
- Örtliche Ausbreitung von Infektionskrankheiten
- Schutzmaßnahmen bei Auftreten von übertragbaren Krankheiten
- Aktuelle Themen von gesundheitlich-hygienischer Bedeutung aus Sicht des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Aktuelle Informationen zu Infektionskrankheiten
Häufig gestellte Fragen
Wenn Sie Fragen zum Auftreten von Infektionskrankheiten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Es ist wichtig, dass Sie sich aktiv an der Verhütung, der Weiterverbreitung derartiger Infektionskrankheiten beteiligen.
- Was hat dazu geführt?
- Kann ich meine Familie, Freunde, Kollegen anstecken?
- Muss ich zu Hause bleiben?
- Darf ich meine Berufstätigkeit wieder aufnehmen?
- Können meine Kinder in den Kindergarten oder in die Schule?
- Ich arbeite im Lebensmittelgewerbe, Altenheim, Krankenhaus oder anderen sozialen Einrichtungen oder einer Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche. Darf ich arbeiten?
- Kann ich mich anstecken?
- Habe ich mich möglicherweise bereits angesteckt?
- In meinem Arbeitsumfeld ist jemand an einer Infektion erkrankt. Ist meine Familie gefährdet?
- Muss ich mich untersuchen lassen?
Weitere Informationen
Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Infektionshygiene
Neumarkt 15-21
50667 Köln - Zugänglichkeit
-
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- Telefon
- 0221 / 221-24728
- Telefax
- 0221 / 221-23553
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Infektionshygiene
- Öffnungszeiten
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Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
und nach besonderer Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Besucherinnen und Besucher müssen bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dieses gilt für alle Dienstgebäude und Aufzüge sowie deren Wartebereiche innerhalb unserer Verwaltungsgebäude. Aufzüge dürfen von maximal 2 Personen gleichzeitig genutzt werden.
Termine können telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbart werden.
Informationen zu Regelungen für einzelne Dienststellen finden Sie auf folgender Seite:
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1, 7 und 13 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Bus-Linie 137 (Haltestelle Aachener Straße/Gürtel)
Fahrplanschnellsuche
