Im Falle einer Schwerbehinderung von 100 Prozent können wir eine Steuerbefreiung für einen Hund gewähren. Voraussetzung ist, dass der Hund ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der schwerbehinderten Person dient und aufgrund seiner besonderen Ausbildung geeignet ist, die Schwerbehinderung zu mildern. Zum Nachweis ist eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheides des Bürgeramtes Mülheim gemeinsam mit der Anmeldung vorzulegen.

Die Befreiung von der Hundesteuer müssen Sie beantragen und sie gilt nur für einen Hund.

Weitere Informationen zur Haltung von Hunden siehe weiter unten.

Benötigte Dokumente

  • Ausgefülltes Formular zur Anmeldung und Steuerbefreiung ihres Hundes

  • Kopie des Feststellungsbescheides zur Anerkennung Ihrer Behinderung

  • Beidseitige Kopie des Schwerbehindertenausweises

  • Nachweis über die erforderliche Ausbildung des Hundes sowie Erläuterungen über Art und Umfang der Hilfe

Informationen zur Haltung von Hunden
Übersicht Nachteilsausgleiche

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Gebühren

Es werden keine Gebühren erhoben.

Rechtliche Voraussetzungen

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Hundesteuer
Athener Ring 4
50765 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-21760
Telefax
0221 / 221-25130
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)

Fahrplanschnellsuche

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Downloads und Infos