Sie müssen sich aus gesundheitlichen Gründen von der allgemein geltenden Anschnallpflicht befreien lassen?

Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass

  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung

    Für Ausländerinnen und Ausländer aus der Europäischen Union genügt der Nationalpass.

  • Ärztliches Attest

  • Formloser Antrag

Informationen rund um die Befreiung Anschnallpflicht

Aus dem ärztlichen Attest soll hervorgehen, dass das Anlegen eines Sicherheitsgurtes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist und die Antragstellerin oder der Antragsteller von der Gurtpflicht befreit werden muss

Außerdem sollten Angaben zur erforderlichen Dauer der Befreiung gemacht werden (befristete oder unbefristete Befreiung, je nach Diagnose). 

Erwachsene, die kleiner als 1,50 Meter sind, können sich ebenfalls von der Gurtpflicht befreien lassen.

Vorsprache

Die Vorsprache kann auch durch eine Bevollmächtigte oder einen Bevollmächtigten erfolgen. Dann sind zusätzlich die Vollmacht und der Personalausweis oder der Pass der Vertreterin oder des Vertreters vorzulegen.

Gebühren

  • 30 Euro für eine einjährige Befreiung
  • 42 Euro für Befreiung bis zu drei Jahren
  • 60 Euro für eine unbefristete Befreiung

Sie können die Gebühren bar oder mit der EC-Karte und PIN-Nummer bezahlen.

Für Schwerbehinderte fallen keine Gebühren an, wenn die Befreiung von der Anschnallpflicht aufgrund der Schwerbehinderung erforderlich ist. Bitte legen Sie Ihren Schwerbehindertenausweis bei der Antragstellung vor.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

§ 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)

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