Beschreibung
Sie können Zahlungen an die Stadtkasse Köln auch in bar vornehmen.
Allgemeines zum Zahlungsverkehr
Wir wickeln den gesamten Zahlungsverkehr aus Kosten- und Sicherheitsgründen soweit wie möglich unbar ab. Bitte richten Sie deshalb Ihre Zahlungen ausschließlich an das Ihnen im Steuerbescheid beziehungsweise Abgabenbescheid oder in der Rechnung mitgeteilte Bankkonto der Stadtkasse Köln.
Insbesondere bietet Ihnen die Stadtkasse als eine seit vielen Jahren bewährte und sichere Zahlungsweise an, wiederkehrende Forderungen im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens zu begleichen. Wiederkehrende Forderungen sind zum Beispiel Ausgleichsabgaben, Grundbesitzabgaben, Mieten, Kindergartenbeiträge et cetera. Das Lastschrifteinzugsverfahren ermöglicht uns Verwaltungskosten in erheblichem Umfang einzusparen. Bitte nutzen auch Sie diese Zahlungsweise und verwenden für diesen Zweck einfach das Ermächtigungsformular aus dem Downloadservice oben.
Barzahlung
Selbstverständlich können Sie Einzahlungen auch in bar und kostenfrei leisten, beziehungsweise Barauszahlungen entgegen nehmen. Dazu steht Ihnen eine Kasse für Bareinzahlungen im Erdgeschoss des Stadthauses Chorweiler, Athener Ring 4, 50765 Chorweiler zur Verfügung. Diese Kasse ist regelmäßig zu folgenden Zeiten für Sie geöffnet:
- Montag, Mittwoch, Donnerstag, 8 bis 16 Uhr
- Dienstag, 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 8 bis 12 Uhr.
Einzahlungen und Auszahlungen können dort nach vorheriger Absprache auch zu anderen Uhrzeiten innerhalb der Dienstzeiten vorgenommen werden.
Zahlstellen, wo Sie in bar zahlen können, gibt es außerdem in allen Bezirksrathäusern sowie bei verschiedenen anderen Dienststellen. Dort kann jedoch nur Geld für Dienstleistungen angenommen werden, die an diesen Stellen erbracht wurden - wie beispielsweise für das Ausstellen, die Verlängerung eines Personalausweises oder Reisepasses.
Bareinzahlungen auf Forderungen der Stadtkasse, wie zum Beispiel für Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer, Bußgelder, Kindergartenbeiträge, Nutzungsgebühren, Fehlsubventionsabgaben und Ähnliches können Sie leider derzeit aus organisatorischen Gründen noch nicht bei den Zahlstellen in den Bezirksrathäusern leisten.
Bei der Stadtkasse und den Zahlstellen stehen Ihnen für die bargeldlose Zahlung EC-Cash-Terminals zur Verfügung.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 13 Gemeindekassenverordnung Nordrhein-Westfalen
Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Steueramt
Athener Ring 4
50765 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefon
- 0221 / 221-21686
- Telefax
- 0221 / 221-21689
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Steueramt
- Öffnungszeiten
-
Montag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Dienstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Donnerstag, 9 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Freitag, 9 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
- Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
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Bitte beachten Sie: In der Regel müssen Sie vor dem Besuch Termine für eine persönliche Vorsprache vereinbaren.
Termine können Sie telefonisch oder in einigen Bereichen online vereinbaren.
In den städtischen Verwaltungsgebäuden mit Publikumsverkehr und bei Dienstleistungen mit persönlichem Kontakt müssen Sie eine medizinische Maske tragen. Medizinische Masken sind sogenannte OP-Masken, Masken des Standards FFP2 oder diesen vergleichbare Masken (KN95/N95).
Eingeschränkte Erreichbarkeit der Stadtverwaltung
Online Anwendungen
Ähnliche Dienstleistungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linie 15 (Haltestelle Chorweiler)
Bus-Linien 120, 121, 122, 125, 126 und 181 (Haltestelle Chorweiler)
S-Bahn-Linie S 6, S 11 (Haltestelle Chorweiler)
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