Sie betreiben eine Gaststätte und möchten gerne eine Außengastronomie auf einer öffentlichen Fläche einrichten, zum Beispiel auf einem Bürgersteig oder Platz? Dann benötigen Sie verschiedene Erlaubnisse.

Aufgrund der Corona-Pandemie können Sie eine temporär erweiterte Außengastronomie beantragen. Über temporär aufgestellte Elemente zum Wind- und Wetterschutz, Beheizung etc. müssen Sie eine Mitteilung machen. Formulare dazu finden Sie unter "Downloads und Infos"

Benötigte Dokumente

  • gültige Gaststättenerlaubnis oder die Gewerbeanmeldung

  • Formloser schriftlicher Antrag

    mit einem Lageplan über die beabsichtigte Außengastronomiefläche. Der Lageplan muss maßstabsgerecht in einem Maßstab von 1:100 oder 1:50 gezeichnet sein. Er soll die tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten der Fläche widerspiegeln, zum Beispiel Gehweg, Straßenlaternen, Mülleimer et cetera, und genaue Angaben über die Anzahl der Plätze und Größe der gewünschten Außengastronomie beinhalten.

  • eventuell eine schriftliche Vollmacht,

    wenn Sie sich bei der Antragstellung vertreten lassen.

Erlaubnisformen

Die Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland umfasst zwei, unter Umständen drei Genehmigungen:

  1. Eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche und
  2. eine Sondernutzungserlaubnis. Diese kann als saisonale Erlaubnis vom 1. März bis zum 31. Oktober eines Jahres oder als Ganzjahreserlaubnis vom 1. Januar bis 31. Dezember ausgestellt werden;
  3. eine baurechtliche Genehmigung; bitte beachten Sie hierzu die Hinweise des Bauaufsichtsamtes im "Infoblatt an Gastro-Betreiber", das Sie bei Downloads und Infos einsehen können.

Die erweiterte Gaststättenerlaubnis und die eventuelle baurechtliche Genehmigung müssen Sie nur einmalig beantragen, die Sondernutzungserlaubnis hingegen jährlich.

Corona-Krise - Informationen für Unternehmen

Für wirtschaftliche Fragestellungen rund um den Corona-Virus finden Sie aktuelle Informationen und Services für Kölner Unternehmen auf dieser Seite:

Vorsprache

Eine Vorsprache ist erforderlich. Stellen Sie wiederholt einen Antrag? Dann können Sie sich von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren eigenen Personalausweis oder Pass mitbringen.

Gebühren

Die Gebühren werden im Einzelfall festgesetzt. Sie sind abhängig von der Dauer der Sondernutzung, der Größe der Fläche und der Lage des Betriebes. Die Gebühr für die erweiterte Gaststättenerlaubnis liegt zwischen 228,75 und 3.500 Euro. Die Gebühr für die Sondernutzungserlaubnis (straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung) unterteilt sich in eine einmalige Verwaltungsgebühr nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und eine monatliche Sondernutzungsgebühr. Der Mindestsatz der Verwaltungsgebühr beträgt 152,50 Euro. Es wird der tatsächlich entstandene Arbeitsaufwand in Rechnung gestellt. Sofern zusätzliche Arbeitsaufwände entstehen, zum Beispiel wenn Ortstermine erforderlich sind, Stellungnahmen bei anderen Dienststellen eingeholt werden müssen oder mehrere Flächen beantragt werden, werden diese ebenfalls in Rechnung gestellt und der Mindestsatz erhöht sich entsprechend. So entsteht ein transparentes Verfahren, bei dem genau erkennbar ist, welche Aufwände entstanden sind. Die monatliche Sondernutzungsgebühr liegt zwischen 2,40 bis 7,90 Euro pro Quadratmeter, abhängig von der Lage der Außengastronomie. Die Gebühr können Sie überweisen oder bar einzahlen.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 2 Gaststättengesetz (GastG), § 18 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW), §§ 32, 33 in Verbindung mit § 46 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) und Sondernutzungssatzung der Stadt Köln.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Gewerbeabteilung – Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende eingeschränkt zugänglich.
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-27761
Telefax
0221 / 221-26131
Kontakt
Öffnungszeiten

Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Bestätigung!

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestellen Bahnhof Deutz/Messe und Deutz-Fachhochschule)
Stadtbahn-Linien 3 und 4 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linien 150, 153 und 156 (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe LANXESS arena)
Bus-Linie 153 (Haltestelle Deutz-Fachhochschule)
S-Bahn-Linien S 6, S 11, S 12, S 13 sowie Deutsche Bahn (Haltestelle Bahnhof Deutz-Messe)

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