Beschreibung
Für besondere Verkaufsveranstaltungen brauchen Sie keine Reisegewerbekarte. Dies gilt etwa für den Weihnachtsbaumverkauf, den Artikelverkauf für Allerheiligen oder einen besonderen Verkauf zu Karneval.
Benötigt werden
-
Formloser, schriftlicher Antrag
mit Angaben über die Antragstellerin oder den Antragsteller wie Name, Adresse, Firma und die Verantwortliche oder den Verantwortlichen. Außerdem müssen Sie die Bezeichnung, die Zeit und den Ort der besonderen Verkaufsveranstaltung angeben.
Vorsprache
Grundsätzlich ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bei wiederholten Anträgen genügt die schriftliche Form.
Gebühren
10,20 Euro bis 100 Euro, die Gebührenhöhe hängt vom Einzelfall ab.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 55 Gewerbeordnung
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Unser Service
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Nutzung öffentlicher Flächen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
-
- Telefax
- siehe Servicenummern
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Nutzung öffentlicher Flächen
- Öffnungszeiten
-
Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
und nach Vereinbarung
Online Anwendungen
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 sowie Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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