Unter bestimmten Umständen können Sie für Fahr- und Parkverbote eine Ausnahmegenehmigung nach der Straßenverkehrsordnung beantragen.
Nachfolgend finden Sie Informationen je Ausnahmeart.
Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot
Hier können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn Ihr Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen oder mehr hat, oder wenn Sie hinter den Lastkraftwagen (auch unter 7,5 Tonnen) einen Anhänger hängen.
Ausnahmen von der Ferienreiseverordnung
An Samstagen vom 1. Juli bis einschließlich 31. August, dürfen Sie auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen zwischen 7 und 20 Uhr nicht ohne Ausnahmegenehmigung fahren, wenn Sie einen Lastkraftwagen (LKW) mit Anhänger oder einen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen fahren.
Gewerbetreibende in Bewohnerparkgebieten
Wenn Sie ein Gewerbe betreiben oder in einem freien Beruf tätig sind und Ihren Betriebssitz in einem Bewohnerparkgebiet haben, können Sie eine Parkausnahmegenehmigung beantragen, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.
Handwerkerparken/Einzelgenehmigung
Sollten Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder als Dienstleister*in nur gelegentlich oder im Einzelfall in Köln in Bereichen mit hohem Parkdruck arbeiten, gibt es für Sie die Möglichkeit, für einen kurzen Zeitraum eine Genehmigung zum Parken zu erhalten.
Handwerkerparken/Dauergenehmigung
Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb im Stadtgebiet regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten sowie handwerkliche Dienstleistungen außerhalb des eigenen Betriebes im Kundenauftrag durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken im gesamten Stadtgebiet Köln erhalten.
Handwerkerparkausweis Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb oder sonstigem Dienstleistungsunternehmen regelmäßig Bau-, Reparatur- und Montagearbeiten außerhalb des eigenen Betriebes durchführen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für den Regierungsbezirk Köln und wahlweise auch für ganz Nordrhein-Westfalen erhalten.
Geburtshelfer*in im Einsatz
Wenn Sie freiberuflich als ambulante*r Geburtshelfer*in tätig sind, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken erhalten.
Ladetätigkeiten in Halteverbots- und Fußgängerzonen
Sie benötigen eine Ausnahmegenehmigung zum Be- oder Entladen mit Ihrem Lieferfahrzeug an einem bestimmten Haltepunkt.
Parkerleichterung für ambulante Pflegedienste
Als ambulanter Pflegedienst in der Alten- und Krankenpflege können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken Ihrer Fahrzeuge während des Einsatzes beantragen.
Parkerleichterungen für Ärzt*innen
Als Ärzt*in können Sie Parkerleichterungen erhalten, wenn Sie im Rahmen Ihrer Praxis oder ambulanten medizinischen Versorgungseinrichtung regelmäßig Hausbesuche machen und/oder Notdiensteinsätze leisten.
Umzugsfahrzeug parken
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das Abstellen eines Umzugsfahrzeuges nicht ermöglichen, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
-
Verkehrsgewerbliche Genehmigungsverfahren und Ausnahmegenehmigung nach StVO
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln -
- Telefax
- 0221 / 221-26130
- Sicheres Formular
- Öffnungszeiten
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Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr
Persönliche Vorsprachen: Montag und Donnerstag, 8 bis 12 Uhr und nach vorheriger telefonischer Vereinbarung