Die*der amtlich anerkannte Sachverständige hat in einem Gutachten darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug zur Zulassung eine Ausnahmegenehmigung wegen technischer Abweichungen benötigt.

Benötigte Dokumente

  • Fahrzeugbrief

  • Fahrzeugschein

    oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II

    sofern schon vorhanden; dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief umgetauscht wurden!

  • eventuell vorhandene Betriebserlaubnis, Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE), Teilegutachten, Einbaubestätigung, Anbaubestätigung und so weiter

  • sowie die für die Zulassung benötigten Unterlagen

    Beachten Sie bitte die Hinweise zur jeweiligen Zulassungsart in der rechten Produktspalte.

Wohin für welche Genehmigung?

Die Zulassungsbehörde Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen

  • bei Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften
  • unabhängig vom Gewicht: für alle Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen

  • bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bauvorschriften und Betriebsvorschriften außer für Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
  • bei allen Fahrzeugen mit Blaulicht und
  • bei allen Fahrzeugen hinsichtlich des Abgasverhaltens.
Bezirksregierung Köln

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der vertretenen Person vorzulegen sind.

Gebühren

ab 56,20 Euro

Die Gebühren sind nach Art und Umfang der jeweiligen Ausnahmegenehmigung gestaffelt und richten sich nach dem speziellen Einzelfall. Beim Umtausch der Papiere auf die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 19,60 Euro an.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos