Beschreibung

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Sie sind Schüler*in und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.

Damit soll Ihnen, unabhängig von der wirtschaftlichen Situation Ihrer Familie, die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel der Hilfe ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.

Sie können die Fördermittel online oder schriftlich auf den dafür vorgeschriebenen Formblättern beantragen.

Benötigt werden

  • Hauptantrag - Formblatt 1

  • Werdegang - Anlage zu Formblatt 1

  • Schulbescheinigung - Formblatt 2

    nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen.

  • Einkommenserklärung der Eltern - Formblatt 3

    - wird von beiden leiblichen Elternteilen benötigt - nicht bei elternunabhängiger Förderung, zum Beispiel bei Besuch des Köln-Kolleg.

Übersicht der Schulformen, für die BAföG gewährt werden kann

  • weiterführende allgemeinbildende Schulen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Berufsfachschulen ab Klasse 10 (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
  • Berufsfach- und Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, ab Klasse 11, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Abendhauptschulen und Abendrealschulen
  • Berufsaufbauschulen
  • Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
  • Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
  • Abendgymnasium
  • Kolleg

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich. Zur Klärung individueller Fragen ist im Einzelfall eine persönliche Vorsprache sinnvoll. Bitte vereinbaren Sie hierzu vorab einen Termin bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung. Sie können uns den ausgefüllten Antrag mit allen weiteren Unterlagen per Post zuschicken oder in einen fristwahrenden Briefkasten der Stadt Köln einwerfen. Wir werden Sie dann über den Antragseingang und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen informieren.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtliche Voraussetzungen

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Kontakt

Kontakt und Erreichbarkeit

Downloads und Infos

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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