Beschreibung
Diese Seite in Leichter Sprache anzeigenSie sind Schülerin oder Schüler und können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln finanzieren? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), wenn Sie eine förderungsfähige Ausbildungsstätte (Schule) besuchen.
Damit soll Ihnen - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation Ihrer Familie - die Ausbildung ermöglicht werden, für die Sie sich nach Ihren Interessen und Fähigkeiten entschieden haben. Ziel der Hilfe ist es, allen Auszubildenden vergleichbare Bildungschancen zu eröffnen.
Benötigt werden
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Hauptantrag - Formblatt 1
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Werdegang - Anlage zu Formblatt 1
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Schulbescheinigung - Formblatt 2
nur von der Ausbildungsstätte auszufüllen.
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Einkommenserklärung der Eltern - Formblatt 3
- wird von beiden leiblichen Elternteilen benötigt - nicht bei elternunabhängiger Förderung, zum Beispiel bei Besuch des Abendgymnasium, Köln Kolleg.
BAföG-Online
Auf den Seiten des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen haben Sie die Möglichkeit, online einen Antrag auf Ausbildungsförderung für eine Ausbildung in Nordrhein-Westfalen zu stellen.
Anträge zum Herunterladen
Ausführliche Informationen zum BAföG und alle Antragformulare zum Herunterladen finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Übersicht der Schulformen, für die BAföG gewährt werden kann
- weiterführende allgemeinbildende Schulen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
- Berufsfachschulen ab Klasse 10 (nur unter besonderen Voraussetzungen)
- Fach- und Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen (nur unter besonderen Voraussetzungen)
- Berufsfach- und Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzen, ab Klasse 11, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
- Abendhaupt- und Abendrealschulen
- Berufsaufbauschulen
- Fachoberschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Fachschulklassen, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen
- Abendgymnasium
- Kolleg
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich.Zur Klärung individueller Fragen ist aber im Einzelfall eine persönliche Vorsprache sinnvoll.Sie können den ausgefüllten Antrag mit allen weiteren Unterlagen dem Amt für Ausbildungsförderung mit der Post zuschicken oder in einen fristwahrenden Briefkasten der Stadt Köln einwerfen. Sie werden dann über den Antragseingang und eventuell fehlende oder unvollständige Unterlagen informiert. Wenn Sie Ihren Antrag beim Amt für Ausbildungsförderung abgeben und zusätzliche Fragen haben, beachten Sie bitte die besonderen Öffnungszeiten.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtliche Voraussetzungen
§ 1 BAföG: Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.Die Ausbildung muss dem Grunde nach förderungsfähig sein und der Antragsteller die persönlichen Voraussetzungen erfüllen.
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
- Anschrift
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Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln - Zugänglichkeit
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- Telefax
- 0221 / 221-25593
- Sicheres Formular
- E-Mail:
- E-Mail an Amt für Ausbildungsförderung (Schüler-BAföG)
- Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag, nach Terminvereinbarung
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Bitte beachten Sie folgende Regelungen:
- Bitte informieren Sie sich, ob Sie vor dem Besuch einer Dienststelle einen Termin vereinbaren müssen.
- Für die Zutrittsregelungen zu unseren Kultureinrichtungen (Museen, Bühnen, Stadtbibliothek und Weitere) informieren Sie sich bitte auf den jeweiligen Internetseiten der Einrichtungen.
- Tragen Sie bei Ihrem Besuch eine medizinische Maske (Standard: FFP2 oder KN95/N95) und beachten Sie die Einhaltung der AHA-Regeln.
Online Anwendungen
Downloads und Infos
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestellen Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)
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