Beschreibung
Zur Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigen Sie eine gesonderte Erlaubnis. Eine Liste dieser Tätigkeiten finden Sie weiter unten auf dieser Seite unter "Wo bekommen Sie welche Erlaubnis?".
Benötigt werden
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Personalausweis oder Nationalpass
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Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie eine ausländische Staatsbürgerschaft haben, müssen Sie eine gültige Aufenthaltsbescheinigung ohne Auflagen vorweisen können.
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Erlaubnis
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Weitere Belege
Die darüber hinaus erforderlichen Belege hängen vom jeweiligen Gewerbe ab. Informieren Sie sich dazu auf den speziellen Informationsseiten, indem Sie auf die Links unter "Ähnliche Produkte" weiter unten klicken.
Wo gibt es welche Erlaubnis?
Erlaubnisse | Behörde |
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Güterkraftverkehrsgewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln |
Maklergewerbe, | Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Gewerbeangelegen-heiten, Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln |
gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung | Landesarbeitsamt NRW Josef-Gockeln-Straße 7 40474 Düsseldorf Telefon 0211 / 4306-0 Fax 0211 / 4306-443 |
Versicherungsvermittler*innen | IHK Köln Unter Sachsenhausen 10 bis 26 50667 Köln |
Das Gewerbe müssen Sie gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit anmelden (§ 14 GewO). Sollte die Aufnahme der Tätigkeit länger als drei Monate zurückliegen, muss ein Verwarngeld erhoben werden. Liegt die Aufnahme der Tätigkeit mehr als sechs Monate zurück, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Elektronische Gewerbemeldung
Ab sofort können Sie Ihre Gewerbemeldung auch online erledigen, von Ihrem PC, Tablet oder Smartphone aus. Dazu nutzen Sie bitte den Link auf das Fachverfahren:
Vorsprache
Grundsätzlich ist es erforderlich, dass Sie persönlich kommen. Sie können sich aber auch von einer Person mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen.
Gewerbemeldungen für Einzelunternehmen, GmbHs und UGs sind auch online möglich. Nutzen Sie dazu den Link auf das Fachverfahren:
Online-GewerbemeldungGebühren
Die nachfolgend aufgeführten Gebühren richten sich nach der Tarifstelle 12.1.3 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW:
26 Euro für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG etc.)
33 Euro für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
13 Euro für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen
Über die Gebühren erhalten Sie eine Rechnung.
Rechtliche Voraussetzungen
Gewerbeordnung und angrenzende Rechtsgebiete
GewerbeordnungWar dieser Artikel hilfreich für Sie?
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Kontakt
Kontakt und Erreichbarkeit
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