Bescheide über die Aufnahmeentscheidung aus der zweiten Anmelderunde werden in der 13. Kalenderwoche versandt.
Schulen mit freien Plätzen nehmen Anmeldungen wieder ab 8. April 2024 an.
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Aktuelles zum Anmeldeverfahren".
Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.
Benötigte Dokumente
-
Anmeldeschein
Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind einen personalisierten Anmeldeschein. Damit können Sie Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie gemeinsam ausgewählt haben. Zur Anmeldung an einer Schule ist der Original-Anmeldeschein erforderlich. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert. Auf dem Anmeldeschein ist die "Schulformempfehlung" vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.
-
Original und Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4
-
Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform
-
Stammbuch oder Geburtsurkunde
für Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Köln besuchen.
Aktuelles zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25
An allen Realschulen, Hauptschulen und den schon bestehenden Gymnasien, fand die zweite Anmelderunde vom 11. bis 15. März 2024 an Schulen statt. Der Versand der Bescheide erfolgt in der 13. Kalenderwoche.
Sollte Ihr Kind keine Zusage für einen Platz an einer weiterführenden Schule erhalten haben, können Sie es ab 8. April 2024 mit dem Original-Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule mit freien Plätzen anmelden. Es findet kein Auswahlverfahren mehr statt. Über die Anmeldungen wird in der Reihenfolge entschieden, wie sie eingehen.
Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail:
schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de
Übersicht der Schulen in städtischer Trägerschaft mit freien Kapazitäten
Stadtbezirk | Gymnasien | Realschulen | Hauptschulen | Gesamtschulen | |
---|---|---|---|---|---|
Innenstadt | (Königin-Luise-Schule) 50672 Köln alle Plätze belegt, Stand 8. April 2024 | Realschule 50679 Köln | Städtische Katholische Hauptschule 50676 Köln
| ||
| (Friedrich-Wilhelm-Gymnasium) 50676 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024
| (Realschule am Rhein) 50670 Köln | (Städtische Katholische Hauptschule am Rhein) 50668 Köln | ||
(Hansa-Gymnasium) 50670 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024
| |||||
(Gymnasium Thusneldastraße) 50679 Köln | |||||
| (Deutzer Gymnasium Schaurtestraße) 50679 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024 | ||||
Gymnasium Kreuzgasse 50672 Köln alle Plätze belegt, Stand 8. April 2024 | |||||
Rodenkirchen | (Gymnasium Rondorf) 50999 Köln | Realschule (Johannes-Gutenberg-Schule) 50997 Köln | Gesamtschule (Europaschule) 50968 Köln | ||
(Gymnasium Rodenkirchen) 50996 Köln | |||||
Lindenthal | (Gymnasium Müngersdorf) 50933 Köln wenig Plätze | Realschule (Theodor-Heuss-Schule) 50935 Köln | (Gesamtschule Wasseramselweg) 50829 Köln wenig Plätze | ||
(Georg-Büchner-Gymnasium) 50858 Köln | Gesamtschule 50937 Köln | ||||
(Hildegard-von-Bingen-Schule) 50939 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024 | |||||
(Gymnasium Neue Sandkaul) 50859 Köln | |||||
Ehrenfeld | (Albert-Magnus-Gymnasium) 50823 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024 | Realschule (Eichendorff-Schule) 50825 Köln | Gemeinschaftshauptschule 50825 Köln | Am Wassermann 40 Gesamtschule Am Wassermann Snake-Gebäude 50829 Köln | |
Realschule (Geschwister-Scholl-Schule) 508263 Köln | Am Wassermann 40 50829 Köln | ||||
(Bertha-von-Suttner-Realschule) 50829 Köln | |||||
Nippes | (Gymnasium Nippes im Toni-Steingass-Park) 50733 Köln alle Plätze belegt, Stand 8. März 2024 | Realschule (Peter-Ustinov-Schule) 50733 Köln | (Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen) 50739 Köln | ||
(Dreikönigsgymnasium) 50739 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024 | Realschule (Edith-Stein-Schule) 50733 Köln | ||||
(Erich Kästner-Gymnasium) 50735 Köln wenig Plätze | |||||
Chorweiler | (Heinrich-Mann-Gymnasium) 50735 Köln | (Henry-Ford-Realschule) 50769 Köln
| Gemeinschaftshauptschule (Gustav-Heinemann-Schule) 50769 Köln | ||
(Gymnasium Köln-Pesch) 50767 Köln | Gemeinschfaftshauptschule (Ursula-Kuhr-Schule) 50767 Köln | ||||
Porz | (Maximilian-Kolbe-Gymnasium) 51147 Köln alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024 | (Wilhelm-Busch-Realschule) 51143 Köln | Gemeinschaftshauptschule (Kopernikus-Schule) 51145 Köln | (Lise-Meitner-Gesamtschule) 51149 Köln Im Rahmen noch notwendiger Schulplätze in der rechtsrheinischen Region Porz können Eltern ihr Kind an der Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz anmelden. | |
Gemeinschaftshauptschule (Johann-Amos-Comenius-Schule) 51143 Köln |
| ||||
Kalk | (Heinrich-Heine-Gymnasium) 51107 Köln alle Plätze belegt, Stand: 20. März 2024 | Realschule (Käthe-Kollwitz-Schule) 51109 Köln alle Plätze belegt, | Städtische Katholische Hauptschule (Adolph-Kolping-Schule) 51103 Köln | ||
Gemeinschaftshauptschule (Kurt-Tucholsky-Hauptschule) 51109 Köln | |||||
Mülheim | (Genoveva-Gymnasium) 51063 Köln wenig Plätze | Gemeinschaftshauptschule (Nelson-Mandela-Schule) 51067 Köln | |||
Gemeinschaftshauptschule 51063 Köln |
Auch an den Schulen in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft gibt es noch freie Plätze. Sofern Sie diesbezüglich Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Schule in Verbindung.
Nähere Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Schule oder in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln – Sekundarstufe I" im Bereich "Downloads und Infos".
Bei Fragen zur Anmeldung an eine Förderschule nehmen Sie bitte Kontakt zu der jeweiligen Schule auf.
Ablauf des Anmeldeverfahrens
Im Aufnahmeverfahren trifft der*die Schulleiter*in unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die Entscheidung, welches Kind angenommen wird. Wenn weniger oder gleich viele Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, erhält Ihr Kind einen Platz an der Schule. In dem Fall, dass mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind (Anmeldeüberhang), zieht der*die Schulleiter*in die vorher festgelegten Auswahlkriterien für die Entscheidung heran. Näheres hierzu finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren. Wenn Ihr Kind in der ersten Anmelderunde keinen Platz an seiner Wunschschule erhält, müssen Sie es im weiteren Anmeldeverfahren an einer anderen Schule anmelden. Eine Übersicht der Schulen mit freien Kapazitäten wird dem Ablehnungsbescheid beigefügt, mit dem Sie auch den Original-Anmeldeschein zurück erhalten. Für einige Kinder kann dies zu einem längeren Schulweg führen. Ein Antrag nach der Schülerfahrkosten-Verordnung kann geprüft werden. Informationen zu Fahrkosten für Schüler*innen erhalten Sie unter "Fahrkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs" und Informationen zum Schülerspezialverkehr unter "Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen oder einem sonstigen Schülerspezialverkehr".
Fehlen Ihnen weitere Antworten oder Informationen?
Schauen Sie gerne unter „Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren und Informationen zu Zweitwünschen“.
Weitere Fragen können Sie gerne an das folgende Postfach richten.
Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren und Informationen zu Zweitwünschen
Beratung zur Wahl der Schulform
Empfehlung
Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen.
Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabungen, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen das Kind am besten unterstützt. So kann es auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundschule Ihres Kindes.
Beratung
Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschule oder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben der*die Schulleiter*in rechtzeitig bekannt.
Neben häufig gestellten Fragen zum Übergang in die weiterführende Schule, hat der Schulpsychologische Dienst auch ein Video produziert mit den typischen Fragen von Eltern zur Schulformwahl. Zusätzlich werden auch Telefonsprechstunden angeboten, in denen Sie ganz individuell beraten werden.
Eine Übersicht der Schullandschaft in Köln finden Sie hier:
Tage der offenen Tür
Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.
Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I
Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:
Information
Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.
Antrag
Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare für den Antrag liegen in allen Schulen vor.
Antragsfrist
- für die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung in der Sekundarstufe I:
jährlich am 30. November - für Neuanträge auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in der vierten Klasse:
jährlich am 30. September
Anmeldung
Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.
Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:
- Elternbenachrichtigung
- Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
- Halbjahreszeugnis
- kommunaler Anmeldeschein
Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.
Aufnahme
Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.