Bescheide über die Aufnahmeentscheidung aus der zweiten Anmelderunde werden in der 13. Kalenderwoche versandt.   

Schulen mit freien Plätzen nehmen Anmeldungen wieder ab 8. April 2024 an. 

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter "Aktuelles zum Anmeldeverfahren".

Wenn Ihr Kind die vierte Klasse besucht, müssen Sie es für das nächste Schuljahr an einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule anmelden. Hierfür spricht die Grundschule auf Grundlage des Leistungsstands, der Lernentwicklung und der Fähigkeiten des Kindes eine Empfehlung für die Schulform aus, zum Beispiel Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule. Sie als Erziehungsberechtigte sind nicht an die Empfehlung gebunden und können Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie für geeignet halten.

Benötigte Dokumente

  • Anmeldeschein

    Mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse erhält Ihr Kind einen personalisierten Anmeldeschein. Damit können Sie Ihr Kind an der Schule anmelden, die Sie gemeinsam ausgewählt haben. Zur Anmeldung an einer Schule ist der Original-Anmeldeschein erforderlich. Kopien des Anmeldescheins werden nicht akzeptiert. Auf dem Anmeldeschein ist die "Schulformempfehlung" vermerkt, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen sollte. Eine schriftliche Begründung für die Empfehlung wird ebenfalls ausgehändigt. Vorausgegangen sind Elternversammlungen und die Einzelberatung der Eltern.

  • Original und Kopie des Halbjahreszeugnis der Klasse 4

  • Empfehlung der Grundschule für die zukünftige Schulform

  • Stammbuch oder Geburtsurkunde

    für Kinder, die zum Zeitpunkt der Anmeldung keine Grundschule in Trägerschaft der Stadt Köln besuchen.

Aktuelles zum Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2024/25

An allen Realschulen, Hauptschulen und den schon bestehenden Gymnasien, fand die zweite Anmelderunde vom 11. bis 15. März 2024 an Schulen statt. Der Versand der Bescheide erfolgt in der 13. Kalenderwoche. 

Sollte Ihr Kind keine Zusage für einen Platz an einer weiterführenden Schule erhalten haben, können Sie es ab 8. April 2024 mit dem Original-Anmeldeschein an einer weiterführenden Schule mit freien Plätzen anmelden. Es findet kein Auswahlverfahren mehr statt. Über die Anmeldungen wird in der Reihenfolge entschieden, wie sie eingehen.

Bei Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail:

schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de

 

Übersicht der Schulen in städtischer Trägerschaft mit freien Kapazitäten

 

Stadtbezirk

Gymnasien

Realschulen 

Hauptschulen 

Gesamtschulen

Innenstadt

Alte Wallgasse 10

(Königin-Luise-Schule) 50672 Köln

alle Plätze belegt, Stand 8. April 2024

Im Hasental 41

Realschule

50679 Köln

Großer Griechenmarkt 76

Städtische Katholische Hauptschule 

50676 Köln

 

 

  

 

 

Severinstraße 241

(Friedrich-Wilhelm-Gymnasium)

50676 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

 

Gereonswall 57 b

(Realschule am Rhein)

50670 Köln

Niederichstraße 1 - 3

(Städtische Katholische Hauptschule am Rhein)

50668 Köln

 
 

Hansaring 53

(Hansa-Gymnasium)

50670 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

 

   
 

Thusneldastraße 15-17

(Gymnasium Thusneldastraße) 

50679 Köln

   

 

 

 

 

 

Schaurtestraße 1

(Deutzer Gymnasium Schaurtestraße)

50679 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

   
 

Vogelsanger Straße 1

Gymnasium Kreuzgasse

50672 Köln

alle Plätze belegt, Stand 8. April 2024

   

Rodenkirchen

Eygelshovener Straße 19

(Gymnasium Rondorf)

50999 Köln

Kuckucksweg 4

Realschule (Johannes-Gutenberg-Schule)

50997 Köln

 

Raderthalgürtel 3

Gesamtschule

(Europaschule)

50968 Köln

 

Sürther Straße 55

(Gymnasium Rodenkirchen)

50996 Köln

   

Lindenthal

Aachener Straße 19

(Gymnasium Müngersdorf)

50933 Köln

wenig Plätze

Euskirchener Straße 50

Realschule (Theodor-Heuss-Schule)

50935 Köln

 

Am Wassermann 40

(Gesamtschule Wasseramselweg)

50829 Köln 

wenig Plätze 

 

Ostlandstraße 39

(Georg-Büchner-Gymnasium)

50858 Köln

  

Berrenrather Straße 488

Gesamtschule

50937 Köln

 

Leybergstraße 1

(Hildegard-von-Bingen-Schule)

50939 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

   
 

Neue Sandkaul 29

(Gymnasium Neue Sandkaul)

50859 Köln 

   

Ehrenfeld

Ottostraße 87

(Albert-Magnus-Gymnasium)

50823 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

Dechenstraße 1

Realschule (Eichendorff-Schule)

50825 Köln

Baadenberger Straße 11

Gemeinschaftshauptschule

50825 Köln

Am Wassermann 40

Gesamtschule Am Wassermann Snake-Gebäude

50829 Köln

  

Gravenreuthstraße 10

Realschule (Geschwister-Scholl-Schule)

508263 Köln

 

Am Wassermann 40 

Gesamtschule Ossendorf

50829 Köln

  

Kolkrabenweg 65

(Bertha-von-Suttner-Realschule)

50829 Köln

  

Nippes

Niehler Kirchweg 118a

(Gymnasium Nippes im Toni-Steingass-Park)

50733 Köln

alle Plätze belegt, Stand 8. März 2024

Neusser Straße 421

Realschule

(Peter-Ustinov-Schule)

50733 Köln

Reutlinger Straße 49

(Gemeinschaftshauptschule Bilderstöckchen)

50739 Köln

 
 

Escher Straße 247 

(Dreikönigsgymnasium)

50739 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

Niehler Kirchweg 120

Realschule

(Edith-Stein-Schule)

50733 Köln

  
 

Castroper Straße 7

(Erich Kästner-Gymnasium)

50735 Köln

wenig Plätze

   

Chorweiler

Fühlinger Weg 4

(Heinrich-Mann-Gymnasium)

50735 Köln

Karl-Marx-Allee 43

(Henry-Ford-Realschule)

50769 Köln

 

Karl-Marx-Allee 43

Gemeinschaftshauptschule

(Gustav-Heinemann-Schule)

50769 Köln

 
 

Schulstraße 18

(Gymnasium Köln-Pesch)

50767 Köln

 

Volkhovener Weg 140

Gemeinschfaftshauptschule

(Ursula-Kuhr-Schule)

50767 Köln

 

Porz

Nachtigallenstraße 19-21

(Maximilian-Kolbe-Gymnasium)

51147 Köln

alle Plätze belegt, Stand 20. März 2024

Heerstraße 7

(Wilhelm-Busch-Realschule)

51143 Köln

Bonner Straße 40

Gemeinschaftshauptschule

(Kopernikus-Schule)

51145 Köln

Stresemannstraße 36

(Lise-Meitner-Gesamtschule)

51149 Köln

Im Rahmen noch notwendiger Schulplätze in der rechtsrheinischen Region Porz können Eltern ihr Kind an der Lise-Meitner-Gesamtschule Köln-Porz anmelden.

 
    

Heerstraße 7

Gemeinschaftshauptschule

(Johann-Amos-Comenius-Schule)

51143 Köln

 

Kalk

Hardtgenbuscher Kirchweg 100

(Heinrich-Heine-Gymnasium)

51107 Köln

alle Plätze belegt, Stand: 20. März 2024

Petersenstraße 7

Realschule

(Käthe-Kollwitz-Schule)

51109 Köln

alle Plätze belegt,
Stand 20.03.2024

Falckensteinstraße 34

Städtische Katholische Hauptschule

(Adolph-Kolping-Schule)

51103 Köln

 
   

Helene-Weber-Platz 3-5

Gemeinschaftshauptschule

(Kurt-Tucholsky-Hauptschule)

51109 Köln

 

Mülheim

Genovevastraße 58-62

(Genoveva-Gymnasium)

51063 Köln

wenig Plätze

 

Wuppertaler Straße 19

Gemeinschaftshauptschule

(Nelson-Mandela-Schule)

51067 Köln

  
   

Tiefentalstraße 66

Gemeinschaftshauptschule 

51063 Köln

 

 

Auch an den Schulen in privater bzw. kirchlicher Trägerschaft gibt es noch freie Plätze. Sofern Sie diesbezüglich Interesse haben, setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Schule in Verbindung. 

Nähere Informationen zu den einzelnen Schulen finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Schule oder in der Broschüre "Weiterführende Schulen in Köln – Sekundarstufe I" im Bereich "Downloads und Infos".

Bei Fragen zur Anmeldung an eine Förderschule nehmen Sie bitte Kontakt zu der jeweiligen Schule auf. 

Ablauf des Anmeldeverfahrens

Im Aufnahmeverfahren trifft der*die Schulleiter*in unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben die Entscheidung, welches Kind angenommen wird. Wenn weniger oder gleich viele Anmeldungen eingehen, als Plätze vorhanden sind, erhält Ihr Kind einen Platz an der Schule. In dem Fall, dass mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind (Anmeldeüberhang), zieht der*die Schulleiter*in die vorher festgelegten Auswahlkriterien für die Entscheidung heran. Näheres hierzu finden Sie in unseren Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren. Wenn Ihr Kind in der ersten Anmelderunde keinen Platz an seiner Wunschschule erhält, müssen Sie es im weiteren Anmeldeverfahren an einer anderen Schule anmelden. Eine Übersicht der Schulen mit freien Kapazitäten wird dem Ablehnungsbescheid beigefügt, mit dem Sie auch den Original-Anmeldeschein zurück erhalten. Für einige Kinder kann dies zu einem längeren Schulweg führen. Ein Antrag nach der Schülerfahrkosten-Verordnung kann geprüft werden. Informationen zu Fahrkosten für Schüler*innen erhalten Sie unter "Fahrkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs" und Informationen zum Schülerspezialverkehr unter "Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen oder einem sonstigen Schülerspezialverkehr".

Fahrkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe I, II und der Berufskollegs Schülerspezialverkehr - Beförderung mit Schulbussen oder einem sonstigen Schülerspezialverkehr

Fehlen Ihnen weitere Antworten oder Informationen?

Schauen Sie gerne unter „Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren und Informationen zu Zweitwünschen“.

Weitere Fragen können Sie gerne an das folgende Postfach richten.

schulanmeldungen-sek@stadt-koeln.de

Häufig gestellte Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren und Informationen zu Zweitwünschen

Beratung zur Wahl der Schulform

Empfehlung

Grundsätzlich wählen die Eltern die weiterführende Schule ihres Kindes aus. Da Eltern und Lehrkräfte die weitere schulische Entwicklung des Kindes durchaus unterschiedlich beurteilen, sieht das Übergangsverfahren folgende Regelung vor: Die Grundschule erstellt mit dem Halbjahreszeugnis der Klasse 4 eine begründete Empfehlung für die Schulform, die für die weitere schulische Förderung des Kindes geeignet erscheint. Diese Empfehlung hat jedoch seit dem Schuljahr 2011/2012 keine verbindliche Wirkung mehr. Die Eltern sollten aber die Empfehlung der Schule bei ihrer Entscheidung mit einbeziehen.

Die Wahl der weiterführenden Schule sollte sich in erster Linie daran orientieren, welche Schulform die Begabungen, die Lern- und Leistungsfähigkeit sowie die Neigungen und Interessen das Kind am besten unterstützt. So kann es auch in Zukunft erfolgreich mitarbeiten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundschule Ihres Kindes.

Beratung

Beratung erhalten Sie in den Klassenpflegschaftsversammlungen durch die Leitung der Grundschule oder an den Elternsprechtagen. Termine hierzu geben der*die Schulleiter*in rechtzeitig bekannt. 

Neben häufig gestellten Fragen zum Übergang in die weiterführende Schule, hat der Schulpsychologische Dienst auch ein Video produziert mit den typischen Fragen von Eltern zur Schulformwahl. Zusätzlich werden auch Telefonsprechstunden angeboten, in denen Sie ganz individuell beraten werden.

Der Schulpsychologische Dienst berät Eltern zum Übergang Häufig gestellte Fragen zum Übergang auf die weiterführende Schule

Eine Übersicht der Schullandschaft in Köln finden Sie hier:

Tage der offenen Tür

Bei Informationsveranstaltungen und an Tagen der offenen Tür an den weiterführenden Schulen erhalten Sie einen konkreten Eindruck von der jeweiligen Schule, dem Schulprogramm und der Atmosphäre. Nutzen Sie diese Möglichkeit als Hilfe für Ihre Entscheidung.

Weiterführende Schulen in Köln

Gemeinsames Lernen in der Sekundarstufe I

Falls Sie in der Sekundarstufe I Gemeinsames Lernen für Ihr Kind wünschen, ist der Übergang folgendermaßen geregelt:

Information

Grund- und Förderschulen informieren im 4. Schuljahr über die Fortführung der sonderpädagogischen Förderung.

Antrag

Die Eltern stellen über die bisher besuchte Grundschule oder Förderschule einen Antrag bei der Schulaufsicht. Die Formulare für den Antrag liegen in allen Schulen vor. 

Antragsfrist

  • für die Fortführung der sonderpädagogischen Unterstützung in der Sekundarstufe I:
    jährlich am 30. November 
  • für Neuanträge auf Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung in der vierten Klasse:
    jährlich am 30. September 

Anmeldung

Vor dem Anmeldezeitraum informiert das Schulamt die Eltern über die nächstgelegene weiterführende Schulen mit Gemeinsamen Lernen. Es wird empfohlen, das Kind an einer dieser Schulen anzumelden.

Während der Anmeldezeiten der weiterführenden Schulen melden Sie Ihr Kind an der gewünschten Schule an. Folgende Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig:

  • Elternbenachrichtigung
  • Original und Kopie des Antrags auf Teilnahme am Gemeinsamen Lernen
  • Halbjahreszeugnis
  • kommunaler Anmeldeschein

Alle weiterführenden Schulen nehmen die Anmeldung entgegen.

Aufnahme

Nach dem Anmeldezeitraum informieren die Schulen die Eltern über die Aufnahmeentscheidung. Im Fall einer Ablehnung durch eine Gesamtschule ist es wichtig, dass die Eltern ihr Kind danach an einer Hauptschule, Realschule oder an einem Gymnasium anmelden.

Beratung für Eltern

Downloads und Infos