Sie möchten für Ihren Anhänger die Erlaubnis einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen erhalten?

Benötigte Dokumente

  • Pass oder Personalausweis der*des Halter*in

  • Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein des Anhängers

    oder

  • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers

    sofern schon vorhanden. Dies ist der Fall, wenn zuvor schon in einer anderen Angelegenheit der bisherige Fahrzeugschein und -brief umgetauscht wurden. Sind Sie noch in Besitz von Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, werden die Papiere nun in die neuen Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht.

  • Herstellerbescheinigung oder Bestätigung der Prüforganisation oder eines*einer amtlich anerkannten Sachverständigen

Zusätzliche Informationen

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist möglich für

  • Personenkraftwagen mit Anhänger
  • mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger und
  • Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger. 

Wenn Sie keine Herstellerbescheinigung haben, ist der Anhänger zunächst bei einer*einem amtlich anerkannten Sachverständigen beziehungsweise einer entsprechenden Stelle wie zum Beispiel TÜV, Dekra oder GTÜ vorzuführen.

Dort wird geprüft, ob der Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsstelle. 

Wir nehmen dann einen entsprechenden Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers vor. Bei uns erhalten Sie dann auch die 100 km/h-Schilder für den Anhänger.

Vorsprache

Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Ein Formular zur Vollmachterteilung finden Sie weiter oben im Download-Service. Das Formular können Sie am Computer ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich zur Vollmacht Personalausweis oder Pass der*des Vertreter*in vorzulegen sind.

Gebühren

Es fallen Gebühren zwischen 11,40 Euro und 20,10 Euro an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Frage, ob Sie noch im Besitz der alten Fahrzeugpapiere sind, dann ist ein Umtausch zwingend erforderlich.

Die Gebühren zahlen Sie bitte ausschließlich bargeldlos, also mit ec- oder Kreditkarte.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Kfz-Zulassungsstelle Köln
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-26635
Telefax
0221 / 221-26435
Kontakt
Öffnungszeiten

Montag, 7 Uhr bis 14 Uhr
Dienstag, 7 Uhr bis 18 Uhr
Mittwoch, 7 Uhr bis 13 Uhr
Donnerstag, 7 Uhr bis 16 Uhr
Freitag, 7 Uhr bis 13 Uhr

Anfahrt

Stadtbahn-Linie 7 (Haltestelle Poll Salmstraße)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Taubenholzweg)
S-Bahn-Linien S 12, S 13, S 19 und Regionalbahn RB 25 (Haltestelle Köln-Trimbornstraße)

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Downloads und Infos