Die Adoption durch ein Stiefelternteil ist möglich, wenn sie

  • dem Wohl des Kindes dient und
  • zu erwarten ist, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht oder bereits entstanden ist.

Der erste Schritt für die Adoption von Stiefkindern ist ein Beratungsgespräch bei uns. Wir beraten

  • die rechtlichen Eltern
  • die Stiefeltern
  • die Kinder entsprechend ihrer Entwicklungsstände

Nach dem Gespräch stellen wir einen Beratungsschein aus. Mit diesem können Sie den Antrag auf Adoption in einem Notariat stellen.

Sie benötigen keinen Beratungsschein, wenn der Stiefelternteil zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit dem leiblichen Elternteil verheiratet war.

Nach dem Eingang des Antrags bittet uns das Familiengericht um eine Stellungnahme. Wir nehmen Kontakt mit Ihnen auf und klären, welche Unterlagen wir dafür benötigen.

Sobald wir alle Unterlagen von Ihnen bekommen haben, geht es weiter: Es finden Termine mit Ihnen bei uns und auch bei Ihnen zu Hause statt. Dies dient der Feststellung, ob die Adoption dem Kindeswohl dient und ein Eltern-Kind-Verhältnis besteht. So können wir dem Familiengericht die erbetene Stellungnahme zukommen lassen.

Benötigte Dokumente

  • Unser Fragebogen

  • Lebensbericht der oder des Annehmenden

    Der Lebensbericht umfasst neben Ihrer Lebensgeschichte auch Ihre Motive für den Adoptionsantrag.

  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate

Unterlagen für die Antragstellung beim Notariat

  • Freigabeerklärung des anderen leiblichen Elternteils
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Erweiterte Meldebescheinigung des Kindes und der*des Annehmenden mit Angabe der Staatsangehörigkeit
  • Einfaches Führungszeugnis
    Das Führungszeugnis können Sie in einem unserer neun Kundenzentren beantragen. Es darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Ärztliches Gesundheitszeugnis der*des Annehmenden und des Kindes
    Im Attest muss schriftlich festgehalten werden, dass ärztlicherseits keine Bedenken gegen eine Adoption bestehen. Für die*den Annehmende*n muss bestätigt werden, dass keine ansteckenden Erkrankungen oder Erkrankungen, die lebensverkürzend wirken oder zu schweren körperlichen Beeinträchtigungen führen, vorliegen. Ebenso müssen schwerwiegende psychische und psychosomatische Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Weiterhin dürfen keine Erkrankungen und Behinderungen gegeben sein, durch welche die Erziehungsfähigkeit wesentlich herabgesetzt werden kann. Es soll bestätigt werden, dass kein Drogenmissbrauch und keine Suchterkrankung vorliegt.
  • Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Eheregister
  • gegebenenfalls Kopien von Scheidungsurteilen oder Sorgerechtsregelungen
  • gegebenenfalls Kopie der Sterbeurkunde, falls ein Elternteil verstorben ist

Bei der Antragstellung müssen beide Elternteile, das heißt Stiefelternteil und bisher sorgeberechtigter Elternteil, im Notariat erscheinen und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorlegen.

Ist das Kind 14 Jahre oder älter, muss es beim Notariat selbst ebenfalls in die Adoption einwilligen.

Sollte mindestens einer der Beteiligten keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, sind möglicherweise noch weitere Unterlagen einzureichen, die im Notariat zu erfragen sind.

Vorsprache

Interessieren Sie sich für die Adoption Ihres Stiefkindes? Dann melden Sie sich gerne bei uns und teilen uns dieses Interesse mit. Wir nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf und besprechen die nächsten Schritte.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Kontakt und Erreichbarkeit

Anschrift
Adoptionsvermittlung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
  • Der Eingangsbereich ist für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden.
  • Die Aufzüge sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
  • Es ist ein Personenaufzug vorhanden.
  • Hilfen für Blinde und Sehbehinderte.
  • Die Toiletten sind für Rollstuhlfahrende voll zugänglich.
Zeichenerklärung
Telefon
0221 / 221-24888
Telefax
0221 / 221-29856
Kontakt
Öffnungszeiten

Dienstag, 9 bis 12 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach Terminvereinbarung möglich.

Anfahrt

Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Kapelle, rollstuhlgerecht)
Stadtbahn-Linien 1 und 9 (Haltestelle Kalk Post, nicht rollstuhlgerecht)
Bus-Linie 193 (Haltestelle Kalk-Karree)
Bus-Linie 159 (Haltestelle Kalk Kapelle und Kalk Post)
S-Bahn-Linien S 12 und S 13 (Haltestelle Trimbornstraße, nicht rollstuhlgerecht)

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