Sie benötigen eine neue Sondernutzungserlaubnis für Ihre bereits genehmigte Außengastronomiefläche? Dann füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Die Sondernutzungserlaubnis schicken wir Ihnen per Post zu.
Hinweise:
Bitte beantragen Sie für alle Flächen, die Sie 2024 weiterhin nutzen möchten, eine Sondernutzungserlaubnis. Flächen, für die Sie keine Sondernutzungserlaubnis beantragt haben, dürfen Sie ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr nutzen und müssen freigeräumt werden.
Sofern Sie für mehr als vier Flächen eine Verlängerung beantragen möchten, senden Sie bitte dieses Formular ein zweites Mal ab und weisen uns im Reiter "Weitere Infos" darauf hin.
Die Verwaltungsgebühr wird nach dem jeweils entstandenen Verwaltungsaufwand für jeden Einzelfall individuell berechnet. Sie beträgt jedoch mindestens 152,50 Euro. Die Berechnung erhalten Sie zusammen mit dem Gebührenbescheid. Die Höhe der Sondernutzungsgebühr errechnet sich aus der Größe, der Lage und der Dauer der Nutzung der Außengastronomiefläche. Die für Ihre Fläche festgesetzte Gebührenhöhe pro Quadratmeter können Sie Ihrer bisherigen Sondernutzungserlaubnis entnehmen.
Sie erhalten nach Absenden des Formulars automatisch eine Bestätigungs-E-Mail. Diese E-Mail halten Sie bitte bis zur schriftlichen Erlaubniserteilung beziehungsweise -versagung im Gaststättenbetrieb bereit. Sie müssen diese E-Mail zu Kontrollzwecken jederzeit den zur Kontrolle befugten Personen, insbesondere unseren Mitarbeitenden des Ordnungsamtes, vorlegen können. Flächen, für die Sie bei einer Kontrolle keine Bestätigungs-E-Mail vorgelegen können, dürfen Sie nicht weiter nutzen, sämtliches Mobiliar müssen Sie entfernen.
Achtung:
Sofern Sie 2024 eine Gesamtfläche von mehr als 40 Quadratmetern nutzen möchten, benötigen Sie hierfür eine Baugenehmigung. Unsere Sachbearbeitenden werden zeitnah Kontakt zu Ihnen aufnehmen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.